0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

Urteil Landgericht Stuttgart: Daimler AG wegen Abgasmanipulation verurteilt

Veröffentlicht von Marco Albrecht am 08. September 2020

Mercedes-Kühler

Daimler AG wegen Abgasmanipulation verurteilt: In einem von der Kanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann geführten Verfahren gegen die Daimler AG hat das Landgericht Stuttgart ein Urteil wegen vorsätzlicher Sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB erlassen (Urteil vom 28.08.2020, Az. 14 O 187/20). Die Daimler AG wurde zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Die Verurteilung erfolgte unter Abzug von Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Landgericht Stuttgart: Daimler hat vorsätzlich und sittenwidrig getäuscht

Im Verfahren vor dem LG Stuttgart ging es um einen Mercedes-Benz C 220 d, in dem der Motor OM 651 Euro 5 verbaut ist. Das Fahrzeug war Teil der von Daimler durchgeführten „freiwilligen Kundendienstmaßnahme“. Ein amtlicher Rückruf des Kraftfahrt Bundesamtes lag nicht vor. Der Kläger hatte das Auto im Jahr 2016 als Gebrauchtwagen gekauft. Er sah sich von der Daimler AG in Bezug auf das Abgasverhalten und die Schadstoffemissionen getäuscht. Die Motorsteuerung des Fahrzeugs erkenne, dass sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befinde und nur auf dem Prüfstand den Ausstoß an Stickoxiden optimieren würde. Nachdem eine außergerichtliche Einigung nicht möglich war, wurde Klage beim Landgericht Stuttgart eingereicht.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beklagte Daimler AG den Kläger vorsätzlich sittenwidrig getäuscht hatte und in dem streitgegenständlichen Fahrzeug eine Prüfstandserkennung installiert sei, welche lediglich dort die Emissionen optimiert.

Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt für erfolgreiche Klage nicht notwendig

Im Rahmen des Verfahrens wurde auch der Frage nachgegangen, in wie weit dem Kläger zumutbar ist, detaillierte Inhalte zur Funktionsweise der Schadstoffoptimierung vorzubringen. Nach Ansicht des Gerichts sind technische Details oder die Darlegung der Steuerung im Einzelnen nicht erforderlich, weil die Klagepartei diese nicht gänzlich kennen kann.  Das Landgericht Stuttgart wertete die Darstellung zur Optimierungsfunktion des NOx-Ausstoßes auf dem Prüfstand als verständlich und nachvollziehbar. Sie entspräche einer Funktion, die auch vom Volkswagenkonzern im Hinblick auf die Abgasrückführung tatsächlich eingesetzt werde. Dafür würden auch die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen die Beklagte sprechen, die für Fahrzeuge mit gleichem Motor angeordneten Rückrufe und der Umstand, dass auch für Fahrzeuge, für die zunächst „nur“ eine freiwillige Servicemaßnahme vorgesehen war, dann doch noch Rückrufe erfolgten.

Daimler AG hat unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut

Das Landgericht Stuttgart führte aus, dass die Daimler AG den Motor einschließlich der Motorsteuerungssoftware mit unzulässiger Abschaltvorrichtung, die zudem eine Überprüfung der normalen Funktion im Straßenbetreib verhindert, nach ihren Vorgaben entwickelt und eingebaut hat. Für den Einsatz der Abschaltvorrichtung sind Mitarbeiter der Daimler AG verantwortlich. Der Einsatz der Motorsteuerungssoftware erfolgte im Verantwortungsbereich der Beklagten. Es ist zu vermuten, dass bei Mitarbeitern des Herstellers die relevanten Kenntnisse der Steuerung, die Gegenstand langjähriger und umfassender Entwicklungsarbeit sind, bekannt sind und zwar im Hinblick auf die Funktionsweise und den Einsatz. Das Gericht kommt schließlich zu dem Schluss, dass der Kläger in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise geschädigt wurde.

Gute Chancen auf Schadensersatz auch in Fällen ohne amtlichen Rückruf

Durch das Urteil im Mercedes Abgasskandal werden die Rechte geschädigter Autobesitzer und Eigentümer im Dieselskandal weiter gestärkt. Dies gilt vor allem für solche Fälle, in denen bislang kein amtlicher Rückruf für das Fahrzeug erfolgte. Über unsere kostenfreie Ersteinschätzung erfahren Sie für Ihren individuellen Fall, ob Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können. Wurde das Auto mit einem Darlehen ganz oder teilweise finanziert oder geleast, prüfen wir zusätzlich kostenlos, ob in Ihrem Fall eine Widerrufsmöglichkeit besteht und ob ein Vorgehen erfolgsversprechend ist. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir für Sie im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Jetzt Ansprüche kostenfrei prüfen lassen

AKH-H Rechtsanwälte: Unser Leistungspaket für Betroffene im Mercedes Abgasskandal

  • Kostenlose Einschätzung der Erfolgschancen gegenüber der Daimler AG
  • Kostenlose Beratung zu Schadensersatzansprüchen und Verjährung
  • Kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • Leistungsstarkes Team mit über 20 spezialisierten Anwälten und Wirtschaftsjuristen
  • Bundesweite Vertretung , außergerichtlich und vor Gericht
  • Empfohlene Kanzlei „Widerruf Autokredit“ von Finanztip
  • Gelistete Kanzlei „Widerruf Autokredit“ von Stiftung Warentest

Sie haben weitere Fragen zum aktuellen Urteil im Mercedes Abgasskandal? Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter 0711 9308110.

Kontaktformular