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Urteil Reiserecht: Mängel bei Mietwagenbuchung

In einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren zum Reiserecht hat das Amtsgericht München einem Kunden der ArumCars GmbH eine Mietminderung in Höhe von 50% der vereinbarten Miete zugesprochen (Urteil vom 23.12.2022, Az. 242 C 11267/22). Das Urteil ist rechtskräftig.
Urteil zu Mängel bei Mietwagenbuchung: Darum ging es
Unser Mandant hatte in Portugal über eine deutsche Autovermietung vor Ort einen großen Kombi bestellt, um u.a. Surfbretter transportieren zu können. Bei der Ankunft am Flughafen erhielt er jedoch von der örtlichen Autovermietung, die von der Münchner Autovermietung beauftragt worden war, einen Kleinwagen „Renault Kaktus“.
Das Amtsgericht München bestätigt den Anspruch des Klägers auf Mietminderung. Es geht in seinen Entscheidungsgründen von einem gravierenden Mangel aus, da sich das Ersatzfahrzeug für die vom Kläger beabsichtigte Verwendung als absolut untauglich erwiesen hatte, da die Surfbretter nicht eingeladen werden konnten. Das Gericht sprach dem Kläger eine berechtigte Mietminderung in Höhe von über 50% der vereinbarten Wagenmiete zu.
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