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Urteil Reiserecht: Mängel bei Mietwagenbuchung
Veröffentlicht von Alexander Weigert am 30. Dezember 2022
Urteil Reiserecht: Mängel bei Mietwagenbuchung
In einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren hat das Amtsgericht München einem Kunden der ArumCars GmbH eine Mietminderung in Höhe von 50% der vereinbarten Miete zugesprochen (Urteil vom 23.12.2022, Az. 242 C 11267/22). Das Urteil ist rechtskräftig.
Unser Mandant hatte in Portugal über eine deutsche Mietwagenfirma vor Ort einen großen Kombi geordert, um darin insbesondere Surfbretter transportieren zu können. Vor Ort nach der Ankunft am Flughafen hatte er von der lokalen Mietwagenfirma, die von der Münchener Mietwagenfirma beauftragt worden war, allerdings einen Kleinwagen „Renault Kaktus“ erhalten.
Das Amtsgericht München bestätigt den Anspruch des Klägers auf Mietminderung. Es geht in seinen Entscheidungsgründen von einem gravierenden Mangel aus, da sich das Ersatzfahrzeug für die vom Kläger beabsichtigte Verwendung als absolut untauglich erwiesen hatte, da die Surfbretter nicht eingeladen werden konnten und sprach dem Kläger eine berechtigte Mietminderung in Höhe von über 50% der vereinbarten Wagenmiete zu.
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