0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

Urteil wegen entgangener Urlaubsfreuden: BYE.bye GmbH zu Rückerstattung und Entschädigungszahlung verurteilt

Veröffentlicht von Alexander Weigert am 14. April 2022

Weltkarte-Pass-Foto

Unsere Kanzlei hat ein Urteil gegen die BYE.bye GmbH erstritten (Urteil vom 07.04.2022, Az. 47 C 276/21). Das Amtsgericht Düsseldorf hat den Reiseanbieter dazu verurteilt, den gesamtem Reisepreis und eine Entschädigungszahlung für entgangene Urlaubsfreuden zu leisten. Neben der Erstattung des Reisepreises erhält unser Mandant für sich und seine Ehefrau eine Ausgleichszahlung in Höhe der Hälfte des Reisepreises. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Sachverhalt zum Urteil wegen entgangener Urlaubsfreuden

Unser Mandant hatte für sich und seine Ehefrau eine Pauschalreise in die Türkei zum Preis von 1850,- Euro gebucht. Die Reise sollte vom 9.-23.10.2021 stattfinden. Beide konnten die Reise jedoch nicht antreten, weil die Airline Sun Express der Ehefrau die Beförderung aufgrund eines vermeintlich unzureichenden Nachweises verweigerte. Der Reiseveranstalter zahlte lediglich 370,- Euro zurück.

AG Düsseldorf bestätigt Recht auf Rückerstattung des Reisepreises und Entschädigungszahlung

Nach Ansicht des Gerichts liegt aufgrund der Nichtbeförderung ein Reisemangel vor, denn die Hauptleistung, die Verschaffung der Reise, hat die BYE.bye GmbH nicht erbracht. Die Beklagte kann sich auch nicht darauf berufen, dass der Kläger und seine Ehefrau den Mangel verschuldet hätten. Denn die BYE.bye GmbH legt weder dar noch konnte sie beweisen, dass die Verweigerung der Beförderung von unserem Mandaten bzw. seiner Ehefrau verursacht wurden. Vielmehr legte unser Mandant einen Screenshot vor, aus dem hervorging, dass seine Ehefrau über die benötigten Nachweise verfügte. Das AG Düsseldorf hat die BYE.bye GmbH zur Erstattung des vollen Reisepreises und zur Zahlung einer Entschädigung für die nutzlos aufgewendete Urlaubszeit in Höhe der Hälfte des Reisepreises verurteilt.

Urteil wegen entgangener Urlaubsfreuden– Unsere kostenfreie Beratungsleistung

Reisende haben gut durchzusetzende und starke Rechte, auf die Sie sich berufen können. Wir zeigen Ihnen Ihre Lösungsmöglichkeiten auf und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Nutzen Sie unser Online-Formular für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles.

Zur kostenfreien Ersteinschätzung

Anwalt Reiserecht: Unsere Beratungsleistungen

  • Kostenfreie Einschätzung Ihrer Erfolgschancen
  • Kostenfreie Beratung bei Pauschalreisen und Individualreisen zu Stornierung und Rücktritt
  • Kostenfreie Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • Leistungsstarkes Team mit über 20 spezialisierten Anwälten*innen und Wirtschaftsjuristen*innen
  • Bundesweite Vertretung, außergerichtlich und vor Gericht

Sie haben weitere Fragen zum aktuellen Reiserecht Urteil? Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an unter 0711 9308110.

Kontaktformular