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Urteile im VW Abgasskandal: Dreifachsieg gegen Volkswagen AG

Veröffentlicht von Christopher Kress am 16. April 2019

Entscheidung-Richterhammer

Paukenschlag für die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann: Die Esslinger Kanzlei hat im VW-Abgasskandal gleich drei Urteile für geschädigte Autobesitzer erstritten. Die Volkswagen AG muss den Autokäufern wegen der verwendeten manipulierten Abgassoftware den Kaufpreis Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs erstatten. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob die Volkswagen AG gegen diese Urteile Rechtsmittel einlegen wird. Brisant im Zusammenhang mit den jetzt bekannt gewordenen Vorwürfen sind die Ausführungen in einem der Urteile zur Person von Martin Winterkorn als ehemaligem Vorstandsvorsitzenden des VW-Konzerns. Auch der Konzernvorstand sei über die Manipulation der Motoren informiert gewesen.

Alle drei Urteile lassen Besitzer von Dieselfahrzeugen des Automobilherstellers Volkswagen mit manipulierter Motorsoftware aufhorchen und geben all jenen Rückenwind, die ihre Ansprüche als Betroffene des Dieselskandals geltend machen.

Urteile im Abgasskandal: Das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 15. April 2019 (Az. 9 O 8406/17) die Volkswagen AG wegen Betrugs zum Ersatz des entstandenen Schadens verurteilt. VW muss dem Kläger Schadensersatz – nebst Zinsen abzüglich einer Nutzungsentschädigung – Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs zahlen. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen VW Touran Comfortline 2.0 TDI, den der Kläger vor Bekanntwerden des Dieselskandals Anfang August 2013 erworben hatte. Dass Volkswagen dem Käufer einen Großteil des Kaufpreises erstatten muss, ändert sich auch nicht durch das zwischenzeitlich aufgespielte Software-Update. Denn der Schaden ist mit dem Autokauf entstanden und wird durch das Update nicht nachträglich beseitigt.

Laut Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth handelte Martin Winterkorn „als Vorstandsvorsitzender (§ 31 BGB) vorsätzlich und mit Bereicherungsabsicht“. Zur Frage, ob der damalige Vorstandsvorsitzende und andere Vorstandsmitglieder vom Einsatz der Manipulationssoftware wussten, hatte Volkswagen im vorliegenden Fall behauptet, die noch laufenden Ermittlungen hätten bislang keine Anhaltspunkte für eine wissentliche Beteiligung ergeben.

Diese Taktik ist nun gescheitert. Die Richter des Landgerichts kommen zu dem Schluss, dass die Namen der Mitarbeiter, die die Software eingesetzt haben, bekannt sein müssen. Werden diese Namen nicht genannt, um den Vorstand zu entlasten, kommt das Gericht im Umkehrschluss zu dem Schluss, dass der Einsatz der manipulierten Software dem Vorstandsvorsitzenden von Anfang an bekannt und gewollt war.

Das Urteil des Landgerichts Offenburg

Das Landgericht Offenburg hat die Volkswagen AG (Urteil vom 9. April 2019, Az. 3 O 508/18) wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verurteilt. Der Kläger hatte Anfang Februar 2014 einen VW Touran 1,6l TDI DPF BlueMotion Technology Cup in der Annahme gekauft, ein umweltfreundliches Fahrzeug zu erwerben.

Auch in dem Urteil des Landgerichts Offenburg zeigt sich die mittlerweile untaugliche Strategie von VW im Zusammenhang mit dem Dieselskandal. Denn auch in diesem Fall behauptet VW, die interne Aufklärung dauere an und „nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen hatte der Vorstand (…) keine Kenntnis vom Einbau der Software“. Auch die Richter des LG Offenburg verneinen die Möglichkeit eines Bestreitens mit Nichtwissen seitens VW.

Das Urteil des Landgerichts Stuttgart

Mit Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 9. April 2019 (Az. 28 O 434/18) wurde die Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Zahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs verurteilt. Die Klägerin hatte Anfang Juli 2012 einen gebrauchten VW Passat Variant Kombi 2.0 TDI erworben. Zum Zeitpunkt des Kaufs war der Dieselskandal noch nicht bekannt, die Schummelsoftware wurde von VW aber nachweislich bereits seit 2008 eingesetzt. Die Richter des Landgerichts Stuttgart folgten der Argumentation der Klägerin, dass sie das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn sie von der unzulässigen Abschalteinrichtung gewusst hätte. Im Rahmen der Prüfung, ob das Verhalten von Volkswagen sittenwidrig war, bewertete das Gericht „die hohe Zahl der betroffenen Dieselkunden und die darin zum Ausdruck kommende Skrupellosigkeit“ der Volkswagen AG als ausschlaggebend.

Kostenfreie Ersteinschätzung für Geschädigte im VW Dieselskandal

Alle drei Urteile haben gemein, dass die Kläger durch den Kauf eines von der Abgasmanipulation betroffenen Autos ein Fahrzeug erworben haben, das nicht ihren Vorstellungen entsprach. Dadurch haben sie einen Schaden erlitten. Die Masse der Klagen gegen VW im Dieselskandal nimmt auch mit den von unserer Kanzlei erstrittenen Urteilen wieder Fahrt auf. Die anfängliche Strategie der VW-Anwälte war, eine Rücknahme der manipulierten Fahrzeuge per Gerichtsurteil zu verhindern. Für die geschädigten Kunden bedeutete dies, dass es kein Gerichtsurteil gab, auf das sie sich berufen konnten.

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