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Victory Media AG nun auch im Insolvenzverfahren

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 13. November 2006

Kamera-Farben

Die Victory Media AG hat am 23.10.2006 einen Insolvenzantrag gestellt. Vorausgegangen waren die Niederlegung der Mandate der Aufsichtsräte Plück und Wolf am 22.09.2006 sowie das Ausscheiden des Vorstands Landerer. Da die Victory Media AG unter anderem an weiteren Gesellschaften der Victory Media Gruppe beteiligt ist, steht noch nicht fest, inwieweit der Insolvenzantrag auch Auswirkungen auf diese Gesellschaften haben könnte.

Victory Media AG: Aktuelle Entwicklungen

Die Staatsanwaltschaft Augsburg ermittelt derzeit wegen des Verdachts der Untreue gegen Verantwortliche der Victory Media Gruppe. Die Victory Media Gruppe ist seit Anfang der 90er Jahre in der Finanzierung, Produktion und Vermarktung von Fernsehprogrammen tätig. Dabei warb die Victory Media Gruppe rund 8.500 Anlegerinnen und Anleger, die in bisher 24 Medienfonds mit einem Volumen von mehr als 360 Millionen Euro investierten.

Bis heute ist jedoch unklar, ob das investierte Kapital tatsächlich wie angekündigt investiert und auch ordnungsgemäß abgerechnet wurde. Wirtschaftsprüfer haben bei der Erstellung des Jahresabschlusses festgestellt, dass Forderungen in Höhe von ca. 30 Mio. Euro ausschließlich gegen eine Firma Global Entertainment Production Holland bestehen. Die Werthaltigkeit der Forderungen ist derzeit noch offen.

Da die Anleger aufgefordert wurden, auf ihre Forderungen zu verzichten, besteht der Verdacht, dass es sich bei Global um eine Scheinfirma handelt. Möglicherweise sollte die Global nur als Instrument zur Verschiebung von Provisionen dienen. Ungeklärt blieb die Frage, welche personellen Verflechtungen hier mit der Victory Gruppe bestehen. Nicht nur, dass nach der Insolvenz der Victory Media AG auch anderen Fonds der Victory Gruppe die Insolvenz drohen könnte, die Anleger müssen sogar befürchten, dass ihre Ausschüttungen zurückgefordert werden.

Unser Rat für betroffene Anleger

Betroffenen Anlegern kann nur geraten werden, sich im Hinblick auf die aktuelle Situation, Haftungsfragen, anstehende Nachzahlungen und mögliche Rückzahlungen von Ausschüttungen sowie Ansprüche gegen die Beteiligten objektiv zu informieren. Ansprüche können gegen den Vertrieb, die Initiatoren und Prospektherausgeber sowie die Verfasser von Prospektgutachten bestehen. Diese Ansprüche können jedoch im Einzelfall kurzen Verjährungsfristen unterliegen, so dass eine Prüfung der Ansprüche dringend anzuraten ist.

Geschädigte Anleger können über unser Kontaktformular mit uns Kontakt aufnehmen. Gerne prüfen wir für Sie die in Frage kommenden Regressansprüche und machen diese geltend.