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Victory Media AG nun auch im Insolvenzverfahren

Veröffentlicht am 13. November 2006

Am 23.10.2006 hat die Victory Media AG Insolvenzantrag gestellt. Vorangegangen war die Niederlegung der Mandate der Aufsichträte Herr Plück und Herr Wolf am 22.09.2006 und das Ausscheiden des Vorstands Herr Landerer. Da die Victory Media AG unter anderem an weiteren Gesellschaften der Victory Media Gruppe beteiligt ist, steht noch nicht fest, inwieweit der Insolvenzantrag auch Auswirkungen auf diese Gesellschaften haben könnte.

Aktuelle Entwicklungen

Momentan prüft die Staatsanwaltschaft Augsburg die Vorwürfe wegen Verdachts der Untreue gegen die verantwortlichen Personen der Victory- Media- Gruppe. Seit Anfang der neunziger Jahre ist die Victory Media Gruppe mit der Finanzierung Produktion und Vermarktung von Fernsehprogrammen beschäftigt. Dabei wurde von der Victory Media Gruppe rund 8500 Anleger die in bisher 24 Multi- Media Fonds mit einem Volumen von mehr als 360 Mio. Euro investierten geworben.

Bis heute ist jedoch unklar ob das investierte Kapital tatsächlich so wie angekündigt angelegt worden ist und ebenso ordnungsgemäß abgerechnet wurde. Wirtschaftsprüfer haben bei Erstellung der Jahresabschlüsse festgestellt dass Forderungen in Höhe von rund 30 Mio. Euro ausschließlich gegen eine Firma Global Entertainment Production Holland bestehen. Welche Werthaltigkeit die Forderungen haben ist allerdings derzeit noch offen.

Da die Anleger aufgefordert wurden auf die Forderungen zu verzichten wird vermutet dass es sich bei der Global um eine Scheinfirma handelt. Möglicherweise sollte Global nur als Instrument dienen um Provisionen zu verschieben. Ungeklärt blieb die Frage welche personellen Verflechtungen hier zur Victory Gruppe bestehen. Nicht nur dass nach Insolvenz der Victory Media AG auch anderen Fonds der Victory Gruppe die Insolvenz drohen könnte müssen Anleger sogar befürchten dass ihre Ausschüttungen zurück verlangt werden.

Unser Rat für betroffene Anleger

Den betroffenen Anlegern kann nur angeraten werden sich im Hinblick auf die aktuelle Situation Haftungsfragen anstehende Nachzahlungen und mögliche Rückzahlungen von Ausschüttungen sowie Ansprüche gegen die Beteiligten objektiv zu informieren. Ansprüche können bestehen gegen den Vertrieb Initiatoren und Prospektherausgeber sowie Verfasser von Prospektgutachten. Diesen Ansprüchen können allerdings bezogen auf den Einzelfall kurze Verjährungsfristen gegenüberstehen so dass eine Prüfung der Ansprüche dringend angeraten wird.

Geschädigte Anleger können über unser Kontaktformular mit uns Kontakt aufnehmen. Gerne prüfen wir für Sie die in Frage kommenden Regressansprüche und machen diese geltend.