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Vodafone Datenleck: Warnung vor potentiellem Missbrauch

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 12. Juni 2023

Laptop-Tastatur-Mann-Hand

Der Telekommunikationsanbieter Vodafone informiert Kunden und Kundinnen über ein Datenleck und warnt vor einem potentiellen Missbrauch der gestohlenen Daten. Das Datenleck betrifft möglicherweise persönliche Daten wie Name und E-Mail-Adresse aber auch Bankverbindungen und Kennwörter. Betroffene haben die Möglichkeit, Auskunft über ihre Daten anzufordern und mögliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen.

Vodafone warnt vor potentiellem Datenmissbrauch

Die Nachrichten-Website heise online berichtet, dass Vodafone zwei Plattformen außer Betrieb genommen hat, die vom Dienstleister „Vertriebswerk“ betrieben wurden, bei dem sich der Vorfall ereignete. Über die beiden Plattformen können Nutzer und Nutzerinnen eine Newsletter-Anmeldung vornehmen, einen Account erstellen und einen Kundenvertrag mit Vodafone abschließen. Vom Datenleck könnten Name, Geburtstag, E-Mail-Adresse, Mobilfunknummer, Adresse, Bankverbindung und Kunden-Kennwort betroffen sein. Vodafone habe Kennwörter von rund 7.500 Kunden und Kundinnen zurückgesetzt und diese über das Datenleck informiert.

Auch wenn aktuell noch kein Vorfall zu einem Missbrauch der gestohlenen Kundendaten bekannt sei, warnt Vodafone die Betroffenen vor einem potentiellen Datenmissbrauch.

Vodafone Datenleck: So hilft unsere Kanzlei weiter

Ein Datenleck stellt eine Pflichtverletzung des verantwortlichen Dienstleisters dar. Betroffenen stehen Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz und Unterlassung zu:

  • Nutzer*innen haben nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und in welchem Umfang Sie von dem Datenleck betroffen sind.
  • Betroffenen entsteht infolge eines Datenlecks auch ein sogenannter immaterieller Schaden. Es muss also kein finanzieller Schaden entstanden sein. Nach der DSGVO genügt ein immaterieller Schaden, um Ansprüche geltend machen zu können.
  • Geschädigte haben einen Anspruch auf Unterlassung und können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.

Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen und setzen ihren Anspruch auf Entschädigung durch. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie über einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche künftige Schäden ab. Zusätzlich kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im späteren Verlauf den gesamten Schriftverkehr mit der Versicherung.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Verbraucher*innen bundesweit seit über 25 Jahren. Als eine der größten Kanzleien für Anleger- und Verbraucherschutz haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

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Sie haben Fragen zum Vodafone Datenleck? Rufen Sie uns an unter 0711-9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular.

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Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann