0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

VW Abgasskandal: Finanzierungskosten müssen erstattet werden

Veröffentlicht von Marco Albrecht am 16. Mai 2022

VW-Kühlergrill

AKH-H erstreitet Urteil: VW muss Finanzierungkosten erstatten

Unsere Kanzlei hat erneut ein Urteil für einen geschädigten Autofahrer im VW Dieselskandal erstritten. Im Fall ging es um einen Seat Ibiza 1.6 TDI mit dem Motor EA 189, den unser Mandant im August 2012 als Gebrauchtwagen gekauft und über einen Darlehensvertrag finanziert hatte. In erster Instanz hatte das Landgericht Paderborn bereits den Anspruch auf Schadensersatz bestätigt, der nach Ansicht des LG Paderborn jedoch nicht die Finanzierungkosten umfasste. Das Oberlandesgericht Hamm urteilte nun in zweiter Instanz, dass die Finanzierungskosten ersetzbare Kosten sind und verurteilte die Volkswagen AG auch zur Erstattung dieser Kosten (Urteil vom 03.05.2022, Az. I-9 U 197/20). Zwischenzeitlich hat auch der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die Volkswagen AG Geschädigten im VW Abgasskandal neben dem Kaufpreis auch die Finanzierungskosten des manipulierten Fahrzeugs erstatten muss (Urteil vom 13.04.2021, Az. VI ZR 274/20).

AKH-H Rechtsanwälte: Unser Leistungspaket für Betroffene im VW Dieselskandal

  • Kostenlose Einschätzung der Erfolgschancen gegenüber der Volkswagen AG
  • Kostenlose Beratung zu Schadensersatzansprüchen und Verjährung
  • Kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • Leistungsstarkes Team mit über 20 spezialisierten Anwälten und Wirtschaftsjuristen
  • Bundesweite Vertretung , außergerichtlich und vor Gericht
  • Empfohlene Kanzlei „Widerruf Autokredit“ von Finanztip
  • Gelistete Kanzlei „Widerruf Autokredit“ von Stiftung Warentest

Nutzen Sie unser Onlineformular für eine kostenlose Ersteinschätzung

Online-Formular

oder nutzen Sie unser Kontaktformular für weitere Fragen und Informationen zum VW Dieselskandal.

Kontaktformular