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Widerruf Immobiliendarlehen aktuell: Sparda Bank verhindert Grundsatzurteil durch BGH

Veröffentlicht von Andreas Frank am 25. Mai 2016

Im Streit um die Widerrufsmöglichkeit von Baufinanzierungen, dem so genannten Widerrufsjoker, hat die Bankenlobby erneut ein Grundsatzurteil durch den Bundesgerichtshof (BGH) verhindern können. Wie das ZDF in dessen Nachrichtensendung heute vom 24.05.2016 berichtet, konnte die beklagte Sparda Bank den drohenden Gang nach Karlsruhe im letzten Moment verhindern.

Widerrufsjoker: Banken fürchten Grundsatzurteil

Laut Recherchen der Nachrichtensendung verfolgen die beklagten und eine abschließende Grundsatzentscheidung durch den BGH fürchtenden Banken und Sparkassen dabei stets die gleiche Strategie: Der Rechtsweg wird so lange ausgeschöpft, bis ein Grundsatzurteil durch den Bundesgerichtshof zu ergehen droht. Kurz zuvor werden dann den Klägern vermeintlich lukrative Vergleichslösungen angeboten. Diese Vergleichsangebote werden in der Regel dann von den durch die langwierige Verfahrensdauer oftmals zermürbten und entnervten Verbrauchern angenommen.
Fazit: Das Kalkül der Banken geht in den überwiegenden Fällen auf: Mit Zustandekommen des außergerichtlichen Vergleichs wird das Verfahren beendet und der Gang vor den BGH endgültig verbaut.

Widerrufsjoker erlischt zum 21.06.2016

Wie an dieser Stelle bereits mehrfach berichtet, haben Verbraucher, die zwischen  September 2002 und Juni 2010 Kreditverträge abgeschlossen haben, infolge einer auf Druck der Bankenlobby zustande gekommenen Gesetzesänderung nur noch bis zum 21.06.2016 Zeit, von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Die Chancen der Verbraucher, mittels des rechtzeitig erklärten Widerrufs die wirtschaftliche Situation deutlich zu verbessern, sind nach wie vor gut:  So kam die Verbraucherzentrale Hamburg nach einer bereits im Juni 2014 erfolgten Auswertung von mehreren hundert Darlehensverträgen zu dem Ergebnis, dass über 80 % der  Kreditverträge falsche Widerrufsbelehrungen enthielten. Nur einen Monat später berichtete die Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 7/2014) darüber, dass ihren Recherchen zufolge der Anteil der falschen Belehrungen noch weit höher ausfallen könnte.

Widerrufsjoker: Betroffene Verbraucher sollten jetzt handeln!

Angesichts der in weniger als 4 Wochen auslaufenden Frist sollten betroffene Darlehensnehmer nicht mehr länger zuwarten, sondern umgehend deren betreffenden Kreditverträge durch einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen und sich über deren Widerrufsoptionen umfassend beraten zu lassen.

Widerrufsjoker: Kostenfreie Ersteinschätzung noch bis zum 06.06.2016 möglich!

Die seit mehreren Jahren nicht zuletzt auf dem Gebiet des Widerrufsrechts von Darlehensverträgen fachlich versierte und spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann bietet betroffenen Verbrauchern noch bis zum 06.06.2016 die Möglichkeit, deren Kreditvertrag in Bezug auf bestehende Widerrufsmöglichkeiten kostenfrei überprüfen zu lassen. Nutzen Sie hierfür bitte unseren Onlinefragebogen.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann