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Commerzbank muss Vorfälligkeits­entschädigung zurückzahlen

Veröffentlicht von Christopher Kress am 11. September 2020

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Commerzbank muss Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Commerzbank AG mit Urteil vom 01.07.2020, Az. 17 U 810/19, dazu verurteilt, eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung vollständig an ihre Kunden zurückzuzahlen. Der Grund sind ungenügende Angaben im Darlehensvertrag.

Commerzbank muss Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen – Unverständliche Angaben zur Berechnung

Im Fall vor dem OLG Frankfurt ging es um zwei Immobilienkredite, welche die Kunden der Commerzbank im November 2016 abgeschlossen hatten. Mitte 2019 wurde die Darlehen vorzeitig zurückbezahlt. Dafür verlangte die Commerzbank eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von rund 21.500 Euro. Im Urteil des OLG Frankfurt stellte das Gericht fest, dass die Ausführungen der Bank hinsichtlich der Berechnung der Entschädigung nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Diese müssen klar, prägnant, verständlich und genau sein. Dies sei im vorliegenden Fall nicht zutreffend:

„Die Beklagte hat die vorzunehmenden Rechenschritte zwar im Einzelnen dargestellt. Diese Darstellung ist in Bezug auf den zweiten Rechenschritt indes unverständlich. Wenn es dort heißt, dass die Bank ermittelt, welchen Betrag sie zum vorgesehenen Zeitpunkt der vorzeitigen Rückzahlung anlegen muss, damit der Bank der vereinbarte Betrag zum vorgesehenen vertraglichen Fälligkeitstermin der jeweiligen ausstehenden Rate zur Verfügung stehen würde, und erläutert, dass „[die Bank] dabei differenziert […] wie folgt“, erwartet der Verbraucher eine Beschreibung dieser differenzierten Vorgehensweise. Eine solche Beschreibung enthält die Klausel jedoch nicht.“

Die Darlehensnehmer haben nach Ansicht des OLG Frankfurt einen Anspruch auf Rückzahlung der kompletten Vorfälligkeitsentschädigung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Angaben des Handelsblattes zufolge hat die Commerzbank Nichtzulassungsbeschwerde gegen das OLG-Urteil beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt.

Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden oder zurückfordern

Die Entscheidung ist eine der ersten zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung und hat Signalwirkung für viele Verbraucher, die die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung verhindern möchten. Das geht nicht nur dann, wenn die Bank in den Vertragsunterlagen fehlerhaft über die Art und Weise informiert hat, wie die Vorfälligkeitszinsen berechnet werden. Weitere fehlerhafte Angaben haben wir zusammengestellt unter → Vorfälligkeitsentschädigung sparen oder zurückfordern.

So funktioniert der Vorfälligkeitsjoker

Seit dem 21. März 2016 (Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie) müssen Banken Darlehensnehmer von Baufinanzierungen korrekt über die Laufzeit des Vertrages, das Kündigungsrecht und die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung informieren. Macht die Bank beispielsweise nur unzureichende Angaben über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, ist der gesamte Anspruch darauf nach dem Gesetz ausgeschlossen. Beim Vorfälligkeitsjoker wird der Darlehensvertrag, anders als beim Widerrufsjoker, nicht rückabgewickelt. Der Vorfälligkeitsjoker ist von Vorteil für Darlehensnehmer, die nicht umschulden möchten, denn es entfällt lediglich die Verpflichtung zur Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung oder Nichtabnahmeentschädigung. Kreditnehmer müssen sich nicht um eine Anschlussfinanzierung kümmern.

Mit dem Vorfälligkeitsjoker und dem Widerrufsjoker haben Verbraucher die Möglichkeit, die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu verhindern. Auch bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen können zurückgefordert werden. Wir prüfen die Angaben in Ihrem Darlehensvertrag und Berechnungen Ihrer Bank zur Vorfälligkeitsentschädigung. Mit unserer kostenfreien Ersteinschätzung erfahren Sie, ob der Vorfälligkeitsjoker in Ihrem Fall gezogen werden kann.

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