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Widerruf Immobilienkredit – in welchen Fällen droht die Verjährung zum Jahresende 2019?

Veröffentlicht von Philipp Niederdellmann am 31. Oktober 2019

Tausende Verbraucher haben in den letzten Jahren den sogenannten Widerrufsjoker gezogen und ihre Immobilienfinanzierung widerrufen. Nach einer ersten Ablehnung des Widerrufs durch die Bank ließen sich jedoch viele Bankkunden beim Thema Widerruf Immobilienkredit entmutigen und verfolgten ihre Ansprüche nicht weiter. Von der Verjährung zum Jahresende 2019 sind somit Immobilienbesitzer betroffen, die rechtzeitig zum 21.06.2016 widerrufen haben, den Widerruf dann aber nicht weiter verfolgt haben. Die Rechtsabteilungen der Banken widersetzen sich meist zunächst den Forderungen ihrer Kunden beim Widerruf der Baufinanzierung. Erst wenn sie mit der Rechtslage durch spezialisierte Kanzleien konfrontiert werden, kommen erfahrungsgemäß Vergleichsverhandlungen in Gang.

Für Altfälle droht zum Jahresende 2019 die Verjährung – wer also seine Chance nutzen will, muss jetzt aktiv werden.

Kostenlose Ersteinschätzung zum Widerruf Immobilienkreditvertrag

Widerruf Immobilienkredit: Die aktuelle Rechtslage

Bei Immobiliendarlehensverträgen, die im Zeitraum vom 01.11.2002 bis zum 10.06.2010 abgeschlossen wurden, konnten die auf den Abschluss des Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärungen rechtzeitig bis zum 21.06.2016 widerrufen werden – sofern die im Darlehensvertrag verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft und die Widerrufserklärung durchsetzbar war. Der Gesetzgeber hatte den Widerrufsjoker für Immobilienkredite zu diesem Zeitpunkt eingeschränkt.

Die Folge einer wirksamen durchsetzbaren Widerrufserklärung ist, dass der ursprünglich abgeschlossen Darlehensvertag rückabgewickelt wird. Das bedeutet, dass die finanzierende Bank den Darlehensbetrag einschließlich Zinsen zurück erhält und der Darlehensnehmer die auf das Darlehen gezahlten Leistungen – zum Beispiel Darlehensrate und Sondertilgungen – zurückbekommt. Zusätzlich erhält der Darlehensnehmer einen Nutzungsersatz auf die bereits auf das Darlehen geleisteten Zahlungen in Höhe von 2,5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (zum Beispiel Darlehensraten und Sondertilgungen). In vielen Fällen hat der Darlehensnehmer dadurch einen erheblichen wirtschaftlichen Vorteil, welchen er gegenüber der darlehensgebende Bank geltend machen kann. Aufgrund der Nutzungsentschädigung lohnt es sich für betroffene Immobilienbesitzer, beim Thema Widerruf Immobiliendarlehen jetzt noch einmal aktiv zu werden.

Die Verjährung bei bereits widerrufenen Immobiliendarlehen

Denn die Ansprüche unterliegen der Verjährung. Das heißt, dass die Ansprüche auf Rückabwicklung nicht mehr durchgesetzt werden können, sofern sie nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt geltend gemacht werden. Die regelmäßige Verjährungsfristbeträgt drei Jahre zum Ende eines Kalenderjahres ab Erklärung des Widerrufs. Hier geht es vor allem um die Ansprüche, welche aus jenen Widerrufserklärungen resultieren, die sich auf die erwähnten Immobiliendarlehensverträge beziehen: sie wurden rechtzeitig zum 21.06.2016 widerrufen, jedoch wurden die Ansprüche noch nicht geltend gemacht und durchgesetzt.

Bitte beachten Sie: Sofern Sie Ihre Ansprüche geltend machen wollen, bitten wir Sie, uns Ihre Unterlagen bis zum 09.12.2019 zukommen zu lassen. Später eingereichte Unterlagen können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Nutzen Sie im ersten Schritt unser Online-Formular für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung.

Online-Formular

Für alle Darlehen, die nach Juni 2010 abgeschlossen worden sind, ist eine Prüfung auch dann uneingeschränkt möglich, wenn das Darlehen bisher noch nicht widerrufen wurde.

Sie haben weitere Fragen? Wir stehen Ihnen für einen Anruf unter 0711 9308110 oder eine schriftliche Anfrage über unser Kontaktformular zur Verfügung.

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