0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

Urteil zu ThomasLloyd Cleantech-Fonds: Anlegerin obsiegt im Streit um riskante Fonds

Veröffentlicht von Marco Albrecht am 07. März 2024

Waage-Justitia

Eine Anlegerin der ThomasLloyd Fonds Zweite Cleantech lnfrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG, Dritte Cleantech lnfrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG und Fünfte Cleantech lnfrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG erhält ihr eingesetztes Kapital nebst Zinsen zurück. Das Landgericht Ellwangen bejahte in seinem Urteil Schadensersatzansprüche der sicherheitsorientierten Anlegerin wegen Falschberatung durch ihren Anlageberater (Urteil vom 05.03.2024, Az. 4 O 116/23, noch nicht rechtskräftig).

Urteil zu ThomasLloyd Cleantech-Fonds: Darum ging es

Unsere Mandantin hatte in den Jahren 2013 bis 2015 drei Beteiligungen an der Zweite, Dritte und Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft MbH & Co.KG gezeichnet. Eine der Beteiligungen erfolgte im Rahmen eines Ratensparplans und zwei Beteiligungen als Einmalzahlung. Alle drei Beteiligungen wurden unserer Mandantin von einem unabhängigen Anlageberater empfohlen. Sie hatte keine Erfahrung mit geschlossenen Fonds als Kapitalanlage. In den Jahren 2013 bis 2015 lag ihr monatliches Einkommen zwischen 1500,- und 1850,- Euro. Sie suchte eine sichere Anlagemöglichkeit für ihre Ersparnisse und Kapital aus einer Erbschaft. Trotz klarer Kommunikation ihrer Sicherheitsorientierung empfahl ihr der Anlageberater die Beteiligung an drei geschlossenen Fonds der Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG – ohne jedoch ausreichend über die Risiken und Nachteile dieser Anlageform aufzuklären.

Keine anleger- und objektgerechte Beratung

Das Gericht stellte fest, dass die Anlageberatung weder anleger- noch objektgerecht war. Der Berater habe pflichtwidrig Produkte empfohlen, die nicht den Anlagezielen und der Risikobereitschaft der Klägerin entsprochen hätten. Geschlossene Fonds sind unternehmerische Beteiligungen mit dem Risiko des Totalverlustes. Für eine sicherheitsorientierte, unerfahrene und vorsichtige Anlegerin ist diese riskante Anlageform nicht geeignet. Der Anlageberater hätte die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds nicht empfehlen dürfen. Das Gericht kritisierte insbesondere auch, dass eine ordnungsgemäße Aufklärung, insbesondere über das Totalverlust und das Blind-Pool-Risiko, nicht stattgefunden hat.

Das Urteil zeigt, dass der Schutz von Anlegern und Anlegerinnen ernst genommen wird und Verstöße gegen die Beratungspflichten nicht ohne Konsequenzen bleiben: Das LG Ellwangen verurteilte den Beklagten zur Rückabwicklung der Kapitalanlagen und Freistellung der noch offenen Beträge im Ratensparmodell.

ThomasLloyd Kapitalanlagen: Wir prüfen Schadensersatzansprüche und Ausstiegsmöglichkeiten kostenfrei & unverbindlich

Dieses Urteil ist wichtig für den Anlegerschutz und unterstreicht die Verantwortung von Anlageberatern, die Investitionsziele und Risikobereitschaft ihrer Klienten ernst zu nehmen.

Anlageberater müssen ihre Klienten umfassend über alle relevanten Risiken informieren, um eine fundierte Entscheidungsfindung zu ermöglichen. Bei den ThomasLloyd Kapitalanlagen treffen die Anlagevermittler umfassende Aufklärungspflichten, etwa über das Totalverlustrisiko und das besondere Risiko von Blindpool-Anlagen. Sollten Anleger*innen beim Erwerb der Infrastrukturfonds oder stillen Beteiligungen von ihrem Anlageberater oder ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken dieser Kapitalanlagen aufgeklärt worden sein, bestehen gute Chancen auf Schadensersatz. Ziel ist es immer, die Anleger*innen so zu stellen, als hätten sie die Kapitalanlage nie erworben. In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde zudem festgestellt, dass die beratenden Banken und Vertriebe beim Verkauf geschlossener Fonds die Rückvergütungen bzw. Provisionen offenlegen müssen. Ansprüche auf Schadensersatz und Rückabwicklung der Beteiligung kommen auch aus Prospekthaftung gegen die Initiatoren und den Vertrieb in Betracht. Der Verkaufsprospekt darf keine falschen Angaben enthalten. Ob diese Angaben wissentlich oder unwissentlich falsch sind, spielt für die Prospekthaftung keine Rolle.

Wir beraten und vertreten seit über 25 Jahren bundesweit Fondsanleger*innen. Als eine der größten Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen in der außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung auf diesem Gebiet. Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten nutzen Sie unser Online-Formular. Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung Ihres Falles. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir auch die Deckungsanfrage zur Klärung der Kostenfrage.

Online-Formular

Bei weiteren Fragen zum Urteil zu ThomasLloyd Cleantech-Fonds sind wir auch gerne telefonisch unter 0711 9308110 oder über unser Kontaktformular zu erreichen.