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PayPal muss Transaktionen im Zusammenhang mit illegalem Glückspiel zurückzahlen

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 24. Januar 2020

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Das Landgericht Ulm hat mit Urteil vom 16.12.2019 (Az. 4 O 202/18) entschieden, dass der Zahlungsdienstleister PayPal einen Glücksspieler entschädigen muss. Der Kläger hatte im Sommer 2017 knapp 10.000,- EUR an PayPal für zwei Glückspielportale überwiesen und den gesamten Betrag verspielt. Aufgrund des gesetzlichen Verbots von Online-Glückspiel hätten diese Zahlungsvorgänge nicht durchgeführt werden dürfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Wenn Sie Geld im Online Casino verloren haben, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Hier lesen Sie, in welchen Fällen und wie Betroffene Zahlungen von Online Casinos oder Zahlungsdienstleistern zurückfordern können.

Online Glückspiel in Deutschland

Online Glücksspiel ist in Deutschland grundsätzlich nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) gesetzlich verboten. Die Glücksspielregulierung ist Ländersache. Im Streit um den Umgang mit Internet-Angeboten hatte das Bundesland Schleswig-Holstein 2012 einen Sonderweg eingeschlagen. Das Bundesland trat dem Glückspielstaatsvertrag 2011 nicht bei und verteilte befristete Lizenzen. Obwohl diese Lizenzen im Jahr 2019 ausgelaufen sind, spielen Kunden bundesweit – obwohl auch zuvor nur für Schleswig-Holstein gültig – weiterhin in Online-Casinos um Geld. Dabei sehen die Länder die Verantwortung auch bei Zahlungsdienstleistern. Das niedersächsische Innenministerium hatte im Juni 2019 erstmals einem internationalen Zahlungsdienstleister untersagt, weiter Transaktionen für Glücksspiele abzuwickeln.

Um den boomenden illegalen Markt von Online-Glückspiel besser kontrollieren zu können, haben sich die Bundesländer im Januar 2020 auf Eckpunkte eines neuen Glücksspiel-Staatsvertrag geeinigt. Der neue Staatsvertrag soll am 1. Juli 2021 in Kraft treten und Onlineglücksspiele wie Onlinepoker und Onlinecasino künftig erlauben. Zur Verbesserung des Jugend- und Spielerschutzes und der Prävention von Spielsucht soll er Regelungen wie z.B. ein Einzahlungslimit in Höhe von 1.000,- EUR pro Monat enthalten.

LG Ulm: PayPal trifft Kontrollpflicht und ist schadensersatzpflichtig

Gesetzlich ebenso verboten sind nach § 4 Abs. 1 S. 2 GlüStV Zahlungen an illegale Online-Casinos: „[…] sowie die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel sind verboten.“ Onlinebezahldienste und Banken dürfen daher bislang keine Transaktionen an Onlinecasinos genehmigen. Nach Ansicht des Landgerichts Ulm besteht ein Interesse des Gesetzgebers, Onlineglückspiel durch Unterbinden der Zahlungsströme zu verhindern. Die Zahlungsdienstleister trifft daher eine Kontrollpflicht bei Zahlungen an illegale Online-Casinos. Indem sie an den Zahlungen mitwirken, verstoßen Dienstleister gegen ihre Kontroll- und Hinweispflichten. Dazu das LG Ulm in seinem Urteil: „Im Fall von illegalem Glücksspiel ist der Zahlungsdienstleister gesetzlich verpflichtet, die Zahlungsanweisung abzulehnen.“
Eine Kontrolle war dem Bezahldienstleister im aktuellen Fall durch die Angabe des Verwendungszweckes und dadurch möglich, dass die Standortdaten bei Abgabe des Zahlungsauftrages übermittelt werden.
Die Richter rügten im Urteil nicht nur, dass PayPal nicht sichergestellt habe, dass dem Kläger die Rechtswidrigkeit von Onlineglückspiel bekannt ist, sondern auch, dass der Zahlungsdienstleister von der Zahlung durch Provisionen profitiert habe.

Im Ergebnis muss PayPal aufgrund der Pflichtverletzung den Spieler entschädigen und die gezahlten Beträge zzgl. Zinsen zurückzahlen.

PayPal schließt Anbieter von Online-Glückspiel aus

Das Unternehmen PayPal hatte bereits vor der aktuellen Entscheidung des Landgerichts Ulm reagiert und in Deutschland tätige Anbieter von Online-Glücksspiel von der Zahlungsabwicklung ausgeschlossen. In der Neufassung der Nutzungsbedingungen vom Oktober 2019 wurde der Punkt 9.1 „Verbotene Aktivitäten“ um folgenden Passus ergänzt:

Nutzung der PayPal-Services im Zusammenhang mit Angeboten, die an Ihrem jeweiligen Aufenthaltsort nicht legal sind, einschließlich mancher Online-Glücksspielangebote

Zahlungsdienstleistern drohen Rückforderungen in Milliardenhöhe – jetzt handeln

Damit wird deutlich, dass die frühere Bereitschaft bei der Ausführung der Zahlungen gravierende finanzielle Folgen für das Unternehmen haben könnte. Sollte PayPal letztinstanzlich verurteilt werden, drohen Presseberichten zufolge Rückerstattungen in Milliardenhöhe.

Rückforderungsansprüche können gegen neben den Casinos gegen Banken, Kreditkartenanbieter, Bezahldienste wie beispielsweise Paypal oder Skrill bestehen. Die Verjährung beträgt dabei drei Jahre; bis Jahresende 2020 können also Ansprüche zu Zahlungen geltend gemacht werden, die seit dem 01.01.2017 getätigt wurden. Und: auch bei Angeboten ausländischer Casinos für den deutschen Markt bestehen Ansprüche auf Rückzahlungen.

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Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann