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AG Köln verurteilt Lufthansa zur Rückerstattung von Ticketkosten

Veröffentlicht von Christopher Kress am 25. April 2021

Lufthansa-Flugzeug

AG Köln verurteilt Lufthansa zur Rückerstattung von Ticketkosten

Amtsgericht Köln, Versäumnisurteil vom 20.04.2021, Az. 127 C 44/21

Das Amtsgericht Köln hat die Deutsche Lufthansa AG dazu verurteilt, Kosten für Flugticktes vollständig zurückzuzahlen. Unsere Mandanten hatten im Februar 2020 Hin- und Rückflüge nach Namibia gebucht, die im April stattfinden sollten. Kontaktversuche zum Online-Portal, über das die Flüge gebucht worden waren, als auch auf der Website der Airline blieben erfolglos. Unsere Mandanten erhielten über Monate nur standardisierte Hinhalte-Mails und keinerlei Reaktionen seitens der beteiligten Portale oder der Airline auf ihr Rückzahlungsbegehren. Das Amtsgericht Köln hat die Lufthansa AG zur Rückzahlung der kompletten Ticketkosten verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.