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Datenleck Urban Sports Club: Kostenfreie Ersteinschätzung für Betroffene

Veröffentlicht von Andreas Frank am 02. April 2024

Schadcode-Datenhack-Datenleck

Personenbezogene Daten von bis zu 50.000 Mitgliedern des Sportanbieters Urban Sports Club waren öffentlich zugänglich und sind damit von einer massiven Datenpanne betroffen. Die Mitglieder werden vom Anbieter per E-Mail informiert. Vom Datenleck Betroffene können ihre Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz und Unterlassung kostenlos prüfen lassen.

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Datenleck Urban Sports Club: Das ist passiert

Der Urban Sports Club hat Mitglieder zunächst schriftlich darüber informiert, dass der Anbieter selbst am 26.03.2024 von der Datenpanne erfahren hat. In weiteren E-Mails hat der Anbieter den Vorfall konkretisiert. Das Datenleck kann folgende personenbezogenen Daten betreffen:

  • Name
  • E-Mail-Adresse
  • Mitgliedsnummer
  • Check-Ins
  • Profilbild
  • Kopie des Personalausweises.

Zur Dimension des Datenlecks berichtet heise online, dass in einem öffentlich zugänglichen Verzeichnis bei Google Cloud Storage insgesamt 900.000 Dateien gefunden wurden. Viele der Datensätze sollen aus den Jahren 2017 und 2018 stammen, so dass auch viele ehemalige Mitglieder des Urban Sports Club von dem Datenleck betroffen sein könnten.

Woher weiß ich, ob ich betroffen bin?

Auf seiner Website kündigt der Anbieter an, alle betroffenen aktuellen und ehemaligen Mitglieder per E-Mail zu kontaktieren und ihnen mitzuteilen, welche Daten konkret von dem Vorfall betroffen sind. Diejenigen, die eine Benachrichtigung erhalten haben, sind von dem Datenleck des Urban Sports Club betroffen. Nach den bisherigen Erkenntnissen des Anbieters sind diejenigen von der Datenpanne betroffen, die vor dem 16.09.2020 Mitglied geworden sind.

Was können Betroffene jetzt tun?

Ob alle Betroffenen bereits informiert wurden, ist aktuell nicht bekannt. Wir empfehlen früheren und aktuellen Mitgliedern, in nächster Zeit auf ungewöhnliche Vorgänge zu achten. Weiter können Sie mögliche Auskunfts-, Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche prüfen lassen:

  1. Sie haben nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und in welchem Umfang Sie von dem Datenleck betroffen sind.
  2. Betroffenen entsteht infolge eines Datenlecks auch ein sogenannter immaterieller Schaden. Es muss also kein finanzieller Schaden entstanden sein. Nach der DSGVO genügt ein immaterieller Schaden, um Ansprüche geltend machen zu können.
  3. Geschädigte haben einen Anspruch auf Unterlassung und können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.

Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen und setzen ihre Ansprüche auf Entschädigung durch. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie durch einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche zukünftige Schäden ab. Darüber hinaus kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im weiteren Verlauf die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung.

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit über 25 Jahren bundesweit Verbraucher*innen. Als eine der größten auf Anleger- und Verbraucherschutz spezialisierten Kanzleien verfügen wir über größte Erfahrung in der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung.

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Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann