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DZ Bank wegen geschlossener Immobilienfonds aus den 90er Jahren unter Beschuss

Veröffentlicht am 20. Juni 2007

Die DZ Bank muss mit einer Klagewelle rechnen die ein Gesamtvolumen vom mehreren hundert Millionen Euro erreichen könnte. Anleger und Kunden von Volks- und Raiffeisenbanken machen der Bank und der DG Anlage Gesellschaft mbH schwere Vorwürfe.

Geschlossene Immobilienfonds von DG Anlage Gesellschaft

In den 90er Jahren hatte die Firma DG Anlage Gesellschaft mehrere geschlossene Immobilienfonds initiiert die von den ortsansässigen Volks- und Raiffeisenbanken bzw. von der Südwestbank an mindestens 22.000 Anleger vertrieben worden waren. Gründungsgesellschafter der nun in Rede stehenden Fonds waren die DG Anlage Gesellschaft und die DZ Bank (früher DG Bank).

Die meisten der DG Fonds sind in eine finanzielle Schieflage geraten und so stehen mehrere der DG Fonds kurz vor der Insolvenz. Die DG Gruppe führt dies hauptsächlich darauf zurück dass sich der Immobilienmarkt insbesondere in Ostdeutschland wo sich viele Anlageobjekte befinden schlecht entwickelt habe.

Die Anleger sehen dies anders. Sie monieren insbesondere dass sie vor der Kaufentscheidung gezielt getäuscht worden seien. Prospekte die die Kunden vom Kauf eines Fondsanteils überzeugen sollten wiesen allzu optimistische Renditen aus die schon damals wenig mit der tatsächlichen Marktsituation zu tun hatten. Zudem waren die Risikobelehrungen unzureichend ausgestaltet bzw. fehlten teilweise gänzlich was dazu führte dass die Anleger davon ausgingen dass sie eine vergleichsweise sichere Kapitalanlage erworben hätten was aber in Wirklichkeit nicht der Fall war.

Auch wurde bei vielen Fonds über die „weichen Kosten“ nicht hinreichend aufgeklärt. So wurden anscheinend Provisionen (sog. kick-backs) an die vermittelnden Volks- und Raiffeisenbanken gezahlt von denen die Anleger nichts wussten. Wie aber die höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt hat wären die vermittelnden Banken aber verpflichtet gewesen ihre Kunden über diese Innenprovisionen zu informieren.

Darüber hinaus hat das OLG Stuttgart Anfang März 2007 entschieden dass die Volks- und Raiffeisenbanken vor Ort verpflichtet waren selber die Kapitalanlagen auf Rentabilität und Plausibilität zu prüfen und dabei auch den Anleger auf negative Berichterstattung von Branchendiensten hinzuweisen.

Eine Prüfung fand allerdings nur in wenigen Fällen statt da sich Berater zu oft darauf verlassen haben dass sich die DZ Bank als überörtlicher Dachverband hinreichend mit der Anlage und deren Risiken auseinandergesetzt hat. Jetzt hat sich herausgestellt dass auch die DZ Bank nicht alle Fonds hinreichend geprüft hat. Daher sah es das OLG Stuttgart als gerechtfertigt an nicht nur die Banken vor Ort haften zu lassen sondern auch die DZ Bank als Dachverband.

Für betroffene Anleger besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Ansprüche gegen die beteiligten Banken und gegen die DZ Bank als Zentralbank prüfen zu lassen.

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