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Entschädigung von Audi im Dieselskandal: Landgericht Göttingen spricht Kläger über 24.000,- Euro zu

Veröffentlicht von Christopher Kress am 19. Mai 2023

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Das Landgericht Göttingen hat einem von unserer Kanzlei vertretenem Kläger die Zahlung von Schadenersatz im Audi Abgasskandal zugesprochen (Urteil vom 19.05.2023, Az. 8 O 185/21, noch nicht rechtskräftig). Unser Mandant erhält eine Entschädigung von über 24.000,- Euro zzgl. Zinsen und muss das Auto nicht zurückgeben.

Entschädigung von Audi im Dieselskandal: Darum ging es im Fall

Im Fall vor dem Landgericht Göttingen ging es um einen Audi A6 Avant 3.0l der Euro Norm 5, den unser Mandant im Jahr 2015 als Gebrauchtfahrzeug gekauft  hatte. Ende des Jahres 2021 verkaufte er das Auto weiter. Das Fahrzeug war von einem amtlichen Rückruf betroffen.

Das Landgericht Göttingen sah es als erwiesen an, dass die Audi AG den Käufer des manipulierten Audi A6 Avant vorsätzlich und sittenwidrig getäuscht hat. Der Kläger ließ vortragen, dass die Audi AG, respektive ihr damaliger Vorstand, in dem Fahrzeug nicht nur ein unzulässiges Thermofenster und eine Zykluserkennung verbaut haben, sondern auch eine sogenannte schnelle Motoraufwärmfunktion in Form einer Aufheizstrategie. Das Fahrzeug besitzt damit zwei verschiedene Modi (A und B). Die Abgasreinigung funktioniert durch die aufgestellten Parameter nahezu nur auf dem Prüfstand. Der Vortrag reichte für das Gericht aus, dem Kläger einen Schadenersatzanspruch gem. § 826 BGB in Höhe von mehr als 24.000,- Euro zuzusprechen. Das Fahrzeug war vom Kläger bereits verkauft worden, sodass der von Dieselskandal Betroffene die zugesprochene Summe ohne Rückgabeverpflichtung seines Dieselfahrzeuges erhält.

Das Landgericht Göttingen reiht sich damit in die Rechtsprechung vieler Land- und Obergerichte ein, welche in überwiegender Anzahl die Audi AG wegen der von ihr durchgeführten Manipulationen verurteilten.

Entschädigung im Dieselskandal fordern: Kostenfreie Ersteinschätzung

Gerade auch vor dem Hintergrund des sehr verbraucherfreundlichen Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sind auch gegen andere Autohersteller weitere erfreuliche Urteile für alle von Dieselabgasskandal Geschädigten zu erwarten. Denn in Bundesgerichtshof wird sich dem EuGH beugen und die bisherige Rechtsprechung, u.a.  zum Thermofenster, aufgeben. Da in nahezu allen Diesel-Fahrzeugen ein illegales Thermofenster verbaut wurde, steht Millionen betroffenen Dieselkäufern nun ein Schadensersatzanspruch zu.

Schützen Sie sich vor Rückrufen und einer drohenden Stilllegung des Fahrzeuges. In sehr vielen Fällen können Schadensersatzansprüche zehn Jahre lang geltend gemacht werden, unabhängig davon, ob das Auto zwischenzeitlich verkauft wurde. Durch Einreichung einer Klage wird die Verjährung gehemmt. Sie können schnell und unkompliziert online eine Ersteinschätzung unserer spezialisierten Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen anfordern, wie Ihre Chancen auf Schadensersatz gegen die unterschiedlichen Hersteller stehen. Nutzen Sie unser Onlineformular für eine kostenlose und schnelle Ersteinschätzung in Ihrem Fall.

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