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Entschädigungszahlung bei Annullierung des Fluges: Urteil gegen Fluggesellschaft TAP Air Portugal

Veröffentlicht von Christopher Kress am 22. Dezember 2021

Reisender mit Bordkarte und Tasche am Flughafen

Unsere Kanzlei hat ein Urteil gegen die Fluggesellschaft TAP Air Portugal erstritten (Urteil vom 09.12.2021, Az. 32 C 2552/21 (69). Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat die Fluggesellschaft dazu verurteilt, eine Entschädigungszahlung zu leisten – TAP Air Portugal hatte die Flüge am Tag des Abfluges annulliert. Neben der Erstattung des Ticketpreises erhält unser Mandant für sich und seine Tochter eine Ausgleichszahlungen in Höhe von 600,- pro Person. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

AG Frankfurt bestätigt Recht auf Entschädigungszahlung bei Annullierung nach EU- Fluggastrechteverordnung

Unser Mandant hatte für sich und seine minderjährige Tochter Flüge von Frankfurt am Main über Lissabon nach Conakry am 01.11.2020 gebucht. Die Airline TAP Air Portugal annullierte die Flüge am 01.11.2020. Die Airline zahlte auf die Ticketkosten trotz Aufforderung zunächst nicht zurück. Erst nach Klageerhebung erstatte die beklagte Fluggesellschaft die Ticketpreise in Höhe von 963,89 Euro. Hinsichtlich der Zahlung einer Entschädigung war sie jedoch der Ansicht, diese nicht leisten zu müssen, da außergewöhnlicher Umstände vorliegen würden, denn die Flüge seien von der portugiesischen Regierung untersagt worden.

Das Gericht war der Auffassung, dass aus dem Vortrag der Beklagten nicht hervorgeht, dass der Flug tatsächlich aufgrund eines behördlichen Verbotes nicht durchgeführt werden konnte. Ein grundsätzliches behördliches Verbot habe nur den Flugverkehr von und nach Portugal mit Flügen in und aus Ländern betroffen, die nicht der Europäischen Union angehören. Zudem führt das Gericht an, dass auch eine Umbuchung unseres Mandanten und seiner Tochter möglich gewesen wäre. Demnach bestehe ein Anspruch des Klägers auf Ausgleichszahlungen in Höhe von 600,00 EUR pro Fluggast gemäß Artikel 5,8 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (EU-Fluggastrechteverordnung).

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