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Erste Abschlagszahlung für P&R Anleger – Gläubigerversammlungen im schriftlichen Verfahren

Veröffentlicht von Ingrid Arnold-Gloksin am 16. Oktober 2020

Container

Der Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Dr. Jaffé teilt in einem Schreiben den Anlegern mit, dass die erste Abschlagszahlung für P&R Anleger in den Insolvenzverfahren der verschiedenen P&R-Containerverwaltungsgesellschaften bevorsteht. Eine Abschlagsverteilung an die Gläubiger setzt jedoch voraus, dass diese zunächst einem Verteilungsschlüssel der Erlöse zwischen den vier P&R Container-Verwaltungsgesellschaften zustimmen. Wir raten unseren Mandanten dazu, dem vorgeschlagenen Vorgehen zu folgen.

Abstimmung im schriftlichen Verfahren aufgrund Corona-Pandemie

Angesichts der Tatsache, dass die Durchführung von Gläubigerversammlungen aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie auf absehbare Zeit nicht möglich ist, hat das zuständige Insolvenzgericht mit Beschluss vom 27.08.2020 die Durchführung einer Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Beschlussgegenstand ist:

  • die Zustimmung der Gläubiger zu der vom Insolvenzverwalter und dem Sonderinsolvenzverwalter vorgeschlagenen Vergleichsvereinbarung über die Behandlung der wechselseitigen Ansprüche und Verbindlichkeiten zwischen den einzelnen P&R Containergesellschaften
  • sowie die Verteilung der aus der Containerverwertung erzielten Erlöse.

Über den Vorschlag vom Insolvenzverwalter Jaffé müssen die Anleger in vier getrennten Gläubigerversammlungen abstimmen.

Laut Schreiben des Insolvenzverwalters konnten über 400 Millionen Euro seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens gesichert werden. Die Verteilung des gesicherten Vermögens soll entsprechend der angemeldeten Schadensansprüche auf die vier P&R-Firmen aufgeteilt werden und zwar nach heutigem Stand wie folgt:

  • P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH: 49 %
  • P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH: 32,1 %
  • P&R Transport Container GmbH 15,1 %
  • P&R Container Leasing GmbH: 3,8 %

Durch diesen Verteilungsschlüssel sollen die Gläubiger in allen vier P&R-Gesellschaften gleichermaßen von den Erlösen profitieren, das heißt die prozentuale Aufteilung der Gelder nimmt als Maßstab die Höhe der festgestellten Ansprüche in den jeweiligen Insolvenzverfahren. Der Insolvenzverwalter sieht zu diesem Vorschlag der Verteilung des Erlöses  keine Alternative, da nur diese vorgeschlagene Regelung aus seiner Sicht, aus Sicht des in diesem Verfahren bestellten Sonderinsolvenzverwalters und auch aus Sicht des bestellten Gläubigerausschusses sachgerecht ist. Zum anderen würde eine streitige Auseinandersetzung zwischen den einzelnen P&R Containergesellschaften enorme Kosten verursachen und sich über Jahre hinziehen, so dass kurzfristig keine Gelder an die Gläubiger fließen könnten.

Verteilungsschlüssel der Abschlagszahlung für P&R Anleger: Befürwortung empfohlen

Nach den aktuell zur Verfügung stehenden Informationen erscheint uns das vom Insolvenzverwalter vorgeschlagene Vorgehen hinsichtlich der Behandlung der wechselseitigen Ansprüche und Verbindlichkeiten der P&R-Gesellschaften sowie der Verteilung der aus der Containerverwertung erzielten Erlöse aus den oben genannten Gründen sinnvoll. Für unsere Mandanten übernehmen wir nach Rücksprache die Abstimmung im schriftlichen Verfahren.

Hinweis für geschädigte Anleger: Umfassende Prüfung aller möglichen Ansprüche

Anlegern der insolventen Gesellschaften von P&R Container Direktinvestments helfen wir, ihre Vermögenswerte zu sichern und finanzielle Schäden zu minimieren. Da unsere Kanzlei ausschließlich die Interessen von geschädigten Investoren vertritt, empfehlen wir neben der Sicherung der Ansprüche im Insolvenzverfahren P&R auch die Prüfung und Durchsetzung der Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung. Wir haben bereits ein Urteil für einen Mandaten im P&R Anlegerskandal erstritten. Ebenso konnten wir sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich für unsere Mandanten sehr zufriedenstellende Vergleiche schließen. Es ist möglich und auch notwendig, die Ansprüche der Anleger in alle Richtungen gleichzeitig zu verfolgen. Beide Vorgehen – Schadensersatz und Insolvenzverfahren – schließen sich nicht gegenseitig aus und sind parallel durchzuführen.

Wir bieten eine umfassende Ermittlung Ihrer Ansprüche und Verteidigungsmöglichkeiten, prüfen in Frage kommende Schadensersatzansprüchen und vertreten Sie bei der Abwehr von Rückforderungen. Nutzen Sie unser Online-Formular für eine kostenlose und umfassende Prüfung Ihrer individuellen Ansprüche.

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Ingrid Arnold-Gloksin

Autorin

Ingrid Arnold-Gloksin, Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann