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Goldbarters GmbH – Insolvenzverfahren eröffnet
Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 23. Juni 2020

Das Amtsgericht Augsburg hat am 22. Mai 2020 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Goldbarters GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet (Aktenzeichen 2 IN 13/20). Statt der erhofften Gewinnmargen müssen die betroffenen Anlegerinnen und Anleger neben dem Verlust ihrer getätigten Goldeinlagen sogar Rückzahlungsforderungen des Insolvenzverwalters befürchten. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Georg Stemshorn bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 22.07.2020 beim Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Die Goldbarters GmbH mit Sitz im bayerischen Kaufering befasste sich mit dem Handel, dem Vertrieb und der Lagerung von Gold in physischer Form. Das Unternehmen wurde 2011 gegründet. Immer wieder kam es zu Problemen und negativer Berichterstattung, so sah sich das Unternehmen 2015 nach eigenen Angaben einer „Shitstorm“-Kampagne ausgesetzt. Die Stellungnahme ist auf der Website von Goldbarters veröffentlicht.
Insolvenzverfahren Goldbarters: Unser Leistungspaket
Wir helfen betroffenen Anlegern, ihre Vermögenswerte zu sichern und finanzielle Schäden zu minimieren. Unser Leistungspaket umfasst:
- form- und fristgerechte Anmeldung der Insolvenzforderungen,
- juristische Abwehr der Forderungen seitens des Insolvenzverwalters,
- Vertretung auf der Gläubigerversammlung und anschließende ausführliche Information und Berichterstattung
- Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen Vermittler wegen Falsch- bzw. Fehlberatung.
Goldkauf in kleinen Stückelungen – das sollten Anleger beachten
Goldbarters empfiehlt Gold in kleinen Stückelungen, wenn „Gold auch als Zahlungsmittel in Notzeiten dienen soll“. Anleger sollten beim Goldkauf besonders auf die Nebenkosten achten. Beim Kauf von Gold müssen Anleger einen Aufschlag bezahlen. Dieser ist umso höher, je kleiner die Stückelung des Goldes ist. Hinzu kommen Lagerkosten und gegebenenfalls Versicherungskosten. Vorsicht ist bei Anbietern geboten, die Kunden Gold in kleinen Stückelungen verkaufen, später aber in größeren Barren ausliefern. Denn die hohen Mehrkosten für die kleinen Stückelungen werden oft nicht an die Kundinnen und Kunden weitergegeben.
Grundsätzlich sind Anbieter von Vermögensanlagen verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse rechtzeitig zu veröffentlichen. Erfolgt die Veröffentlichung verspätet oder gar nicht, kann dies ein Hinweis darauf sein, dass sich die Anlage nicht wie prognostiziert oder gewünscht entwickelt. Die Goldbarters GmbH hat seit ihrer Gründung im Jahr 2011 erst drei Jahresabschlüsse veröffentlicht (für die Jahre 2011, 2015 und 2016).
Goldbarters: Über Schadensersatzansprüche zur Rückabwicklung
Über die erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen können Anleger die Rückabwicklung Ihrer Kapitalanlage erreichen. Im Ergebnis werden Anleger dann so gestellt, als ob sie die Investition nie getätigt hätten. Für Anleger, denen die Anlage über eine Bank oder einen Finanzdienstleister vermittelt worden sind, besteht die Option, Ansprüche wegen Falsch- bzw. Fehlberatung prüfen und durchsetzen zu lassen. Denn in vielen Fällen wurden Anleger nicht oder nicht ausreichend über die abgeschlossene Goldanlage bzw. über deren Risiken aufgeklärt.
Bei der Vermittlung von Anlagen in Gold und Edelmetalle müssen Vermittler unter anderem darauf hinweisen, dass der Goldkauf weder Zinsen noch Dividenden abwirft. Zwar gilt Gold insbesondere in Krisenzeiten, in denen man vermeintlich in keine anderen Finanzprodukte investieren kann, als „sicher“ weil Aktienmärkte stark einbrechen oder die Zinsen niedrig sind. Ein Vermittler sollte aber gerade in dieser Situation auch darauf hinweisen, dass in solchen Zeiten eine Spekulationsblase entstehen kann. Eine Spekulationsblase kann auf Grund der Knappheit vom Rohstoff Gold zu erheblichen Verlusten führen. Zusätzlich können Ansprüche wegen verschwiegenen Provisionen bestehen.
Anleger, die einen Goldsparplan abgeschlossen haben, können durch den Widerruf oftmals kostengünstig und elegant aus Ihrem Sparvertrag aussteigen. Über unseren Online-Fragebogen können Sie kostenfrei prüfen lassen, ob in Ihrem individuellen Fall Aussichten auf einen erfolgreichen Widerruf bestehen. Darüber hinaus prüfen wir ebenfalls kostenfrei die Möglichkeiten auf Rückabwicklung über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Häufig übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten für die Durchsetzung der Ansprüche. Wir übernehmen auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis mit einer individuellen Empfehlung, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben.
Sie haben weitere Fragen? Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter 0711 9308110.