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Goldbarters GmbH – Insolvenzverfahren eröffnet

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 23. Juni 2020

Das Amtsgericht Augsburg hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Goldbarters GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 22. Mai 2020 eröffnet (Aktenzeichen 2 IN 13/20). Statt der erhofften Gewinnmargen müssen die betroffenen Anleger neben dem Verlust ihrer getätigten Goldeinlagen sogar Rückzahlungsforderungen des Insolvenzverwalters befürchten. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Georg Stemshorn bestellt. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 22.07.2020 beim Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Die Goldbarters GmbH mit Sitz im bayrischen Kaufering widmete sich dem Handel, Vertrieb und der Lagerung von Gold in physischer Form. Das Unternehmen wurde im Jahr 2011 gegründet. Es gab immer wieder Probleme und negative Berichterstattung; so sah sich das Unternehmen im Jahr 2015 nach eigenen Worten einer „Shitstorm“-Kampagne ausgesetzt. Die Stellungnahme ist auf der Website von Goldbarters veröffentlicht.

Insolvenzverfahren Goldbarters: Unser Leistungspaket

Wir helfen betroffenen Anlegern, ihre Vermögenswerte zu sichern und finanzielle Schäden zu minimieren. Unser Leistungspaket umfasst:

  • form- und fristgerechte Anmeldung der Insolvenzforderungen,
  • juristische Abwehr der Forderungen seitens des Insolvenzverwalters,
  • Vertretung auf der Gläubigerversammlung und anschließende ausführliche Information und Berichterstattung
  • Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen Vermittler wegen Falsch- bzw. Fehlberatung.

Goldkauf in kleinen Stückelungen – das sollten Anleger beachten

Goldbarters empfiehlt Gold in kleinen Stückelungen, wenn „Gold in Zeiten der Not auch als Zahlungsmittel dienen“ soll. Besondere Aufmerksamkeit sollten Anleger den Nebenkosten beim Goldkauf schenken. Beim Kauf von Gold müssen Anleger einen Aufschlag zahlen. Dieser ist umso höher, je kleiner die Stückelung des Goldes ist. Hinzu kommen Lagerkosten, gegebenenfalls auch Versicherungskosten. Vorsicht geboten ist bei Anbietern, die Kunden Gold in Kleinststückelungen verkaufen, das Gold aber zu einem späteren Zeitpunkt als größere Barren ausliefern. Denn die hohen Mehrkosten für die Kleinststückelungen sehen Kunden oft nicht wieder.

Generell sind Anbieter von Vermögensanlagen verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse rechtzeitig zu veröffentlichen. Findet die Veröffentlichung verspätet oder gar nicht statt, kann dies ein Hinweis darauf sein, dass sich die Anlage nicht prognose- oder wunschgemäß entwickelt. Die Goldbarters GmbH hat seit der Gründung im Jahr 2011 lediglich drei Jahresabschlüsse (der Jahre 2011, 2015 und 2016) veröffentlicht.

Goldbarters: Über Schadensersatzansprüche zur Rückabwicklung

Über die erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen können Anleger die Rückabwicklung Ihrer Kapitalanlage erreichen. Im Ergebnis werden Anleger dann so gestellt, als ob sie die Investition nie getätigt hätten. Für Anleger, denen die Anlage über eine Bank oder einen Finanzdienstleister vermittelt worden sind, besteht die Option, Ansprüche wegen Falsch- bzw. Fehlberatung prüfen und durchsetzen zu lassen. Denn in vielen Fällen wurden Anleger nicht oder nicht ausreichend über die abgeschlossene Goldanlage bzw. über deren Risiken aufgeklärt.

Bei der Vermittlung von Anlagen in Gold und Edelmetalle müssen Vermittler unter anderem darauf hinweisen, dass der Goldkauf weder Zinsen noch Dividenden abwirft. Zwar gilt Gold insbesondere in Krisenzeiten, in denen man vermeintlich in keine anderen Finanzprodukte investieren kann, als „sicher“ weil Aktienmärkte stark einbrechen oder die Zinsen niedrig sind. Ein Vermittler sollte aber gerade in dieser Situation auch darauf hinweisen, dass in solchen Zeiten eine Spekulationsblase entstehen kann. Eine Spekulationsblase kann auf Grund der Knappheit vom Rohstoff Gold zu erheblichen Verlusten führen. Zusätzlich können Ansprüche wegen verschwiegenen Provisionen bestehen.

Anleger, die einen Goldsparplan abgeschlossen haben, können durch den Widerruf oftmals kostengünstig und elegant aus Ihrem Sparvertrag aussteigen. Über unseren Online-Fragebogen können Sie kostenfrei prüfen lassen, ob in Ihrem individuellen Fall Aussichten auf einen erfolgreichen Widerruf bestehen. Darüber hinaus prüfen wir ebenfalls kostenfrei die Möglichkeiten auf Rückabwicklung über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Häufig übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten für die Durchsetzung der Ansprüche. Wir übernehmen auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis mit einer individuellen Empfehlung, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben.

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