0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

Goldsparplan kündigen? Ratenzahlung stoppen und alle gezahlten Beträge zurückerhalten

Anleger*innen haben in den vergangenen Jahren vermehrt in Goldsparpläne investiert. Viele sind jedoch unzufrieden oder möchten aufgrund geänderter Lebensumstände ihren Goldsparplan kündigen. Wir erläutern, wie Sie aus dem Vertrag rauskommen, künftig keine Raten mehr leisten müssen und die gezahlten Beiträge zurückerhalten.

Diejenigen, die keinen hohen Betrag als Einmalzahlung anlegen können oder möchten, greifen oft zum Goldsparplan als Alternative zum physischen Goldkauf. Mit einem Goldsparplan sollten Anleger*innen nach und nach Eigentum an Gold erwerben. Sie besparen dabei einen Gold- oder Edelmetallsparplan mit einem fixen, monatlichen Beitrag. Die monatliche Sparrate ist oft schon ab 50,- EUR – oder sogar weniger – möglich. Damit richtet sich das Angebot an Kleinanleger*innen, die den Verlust des bereits eingezahlten Geldes nicht ohne weiteres verschmerzen können. Immer wieder geraten Anbieter*innen von Goldsparplänen in die Insolvenz. Beispiele dafür sind die PIM Gold GmbH oder Bonus.Gold GmbH. Über das Verlustrisiko müssen Interessierte vor Abschluss aufgeklärt werden.

Was viele nicht wissen: Bei einigen dieser Sparpläne wird der monatliche Betrag zunächst zu einem erheblichen Teil für die Provisionen und Gebühren verwendet. Zudem ist der Goldkauf über einen Sparplan mit allen Risiken verbunden, welche die Anlage in Gold und Edelmetalle mit sich bringt.

Ändern sich die Lebensumstände, erkennen Betroffene zu spät die Fallstricke eines Goldsparplanes oder wollen sie etwaige künftige Verluste vermeiden, fragen sie sich, wie Sie aus einem solchen Sparplan ausstiegen können. Sie haben folgende Möglichkeiten:

  1. Kündigung und Rücktritt: Ob und unter welchen Voraussetzungen Sie den Vertrag vorzeitig kündigen können, ist von den jeweiligen Vertragsbedingungen abhängig. Das gilt auch für ein eventuell vereinbartes Rücktrittsrecht. Sollte Ihr Vertrag ein Kündigungs- oder Rücktrittsrecht vorsehen, vermeiden Sie jedoch nur künftigen Zahlungen. Bereits eingezahlte Beträge erhalten Sie nicht zurück.
  2. Widerruf: Fehler in der Widerrufsbelehrung ermöglichen noch Jahre nach Vertragsschluss die Rückabwicklung des Vertrages. Auf diesem Weg erhalten Sparer*innen alle gezahlten Beiträge zurück. Das Widerrufsrecht verjährt nicht.
  3. Schadenersatzansprüche: Wer über die Risiken und die Kosten eines Goldsparvertrages im Fall einer Beratung oder Vermittlung nicht ausreichend aufgeklärt wurde, kann innerhalb von zehn Jahren nach Vertragsschluss aus dem Vertrag kommen und die gezahlten Beiträge plus Zinsen zurückverlangen.
  4. Sittenwidrigkeit: Besteht ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, zum Beispiel im Fall von stark überhöhten Vermittlungsgebühren, kann der Vertrag sittenwidrig und somit nichtig sein.

Goldsparplan kündigen – Meist ein Verlustgeschäft

Wer aus seinem Gold- oder Edelmetallsparplan ausstiegen und sich die monatliche Beträge sparen möchte, denkt zunächst an die Kündigung des Vertrages. Ob eine Kündigung möglich ist, ist von den jeweiligen Vertragsbedungen abhängig. Aber: Selbst wenn eine Kündigungsmöglichkeit besteht, ist sie die schlechteste Alternative, weil Anleger*innen die so die meisten finanziellen Einbußen hinnehmen müssen. Mit einer Kündigung sparen sie sich lediglich die künftigen Zahlungen. Bereits eingezahlte Beträge erhalten sie in der Regel nicht zurück.

Goldsparplan widerrufen

Wirtschaftlich viel lukrativer ist der Widerruf des Goldsparvertrages. Über den erfolgreichen Widerruf können Anleger*innen kostengünstig und elegant aus Ihrem Sparvertrag aussteigen. Die Voraussetzung für die Widerrufbarkeit eines Gold- oder Edelmetallsparvertrages ist, dass die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist. Grundsätzlich beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage. Jedoch sind nach unserer Auffassung viele Widerrufsbelehrungen fehlerhaft. In diesen Fällen können Anleger ihre auf den Beitritt zum Sparplan gerichtete Willenserklärung noch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen, weil die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen hat. Im Falle des erfolgreichen Widerrufs erhalten Anleger*innen das gesamte einbezahlte Kapital zurück. Einige Gerichte haben bereits über den wirksamen Widerruf bei Goldsparverträgen entschieden, wie beispielsweise

  • Landgericht Hagen Urteil vom 08.09.2017, Az. 1 S 42/17
  • Landgericht Krefeld, Urteil vom 17.08.2017, Az. 1 S 40/17
  • Landgericht Wuppertal, Urteil vom 01.12.2016, Az. 9 S 138/16.

Jetzt Widerrufsmöglichkeit kostenfrei prüfen lassen

Goldsparplan: Rückabwicklung über Schadensersatzansprüche

Eine weitere Möglichkeit, aus dem bestehenden Goldsparvertrag auszusteigen und alle gezahlten Beträge zurückzuerhalten, ist die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Eine unterlassene Risikoaufklärung und Fehler im Prospekt und im Beratungsgespräch führen zu einer Haftung des Vertriebs und dessen Haftpflichtversicherung. Im Fall einer erfolgreichen Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, werden Sparer*innen so gestellt, wie wenn sie den Vertrag nie abgeschlossen hätten. Sie erhalten alle gezahlten Beiträge plus Zinsen zurück.

Risikoträchtige Punkte beim Goldsparplan

Im Folgenden finden Sie wichtige Punkte, über die Sie im Vermittlungs- oder Beratungsgespräch aufgeklärt werden müssen:

  • Goldsparpläne bergen erhebliche Risiken wie das Kursrisiko beim Goldpreis oder Wechselkursrisiken, weil Gold in US-Dollar gehandelt wird. Starke Schwankungen in Verbindung mit hohen Kosten für Vermittlung und Gebühren können dazu führen, dass sich ein Goldsparplan nicht wirklich lohnt.
  • Gold selbst wirft keine Zinsen oder Dividenden ab. Dies fällt umso mehr ins Gewicht, je länger man spart. Ein Goldsparplan ist daher zum Beispiel als Altersvorsorge ungeeignet.
  • Gold ist eine keine sichere, sondern eine spekulative Anlage. Das Risiko eines Totalverlustes besteht nicht, jedoch Verlustrisiken, z.B. aufgrund der genannten Kursschwankungen.
  • Die Aufschläge zum aktuellen Börsenpreis beim Kauf sind bei kleinen und Kleinststückelungen besonders hoch. Gerade bei Goldsparplänen werden regelmäßig solch kleine und Mengen teuer gekauft. Laut Stiftung Warentest beträgt zum Beispiel der Aufschlag für einen 1kg Barren bei einigen Anbieter rund 2 Prozent, bei einem 1g Barren oft mehr als 20 Prozent.
  • Erwerben die Anbieter große Goldbarren, da das Aufgeld geringer ist, erwerben die Sparer lediglich ein Bruchteilseigentum. Im Falle einer Insolvenz ist die eindeutige Zuordnung unter Umständen nicht möglich; das eingelagerte Gold könnte in die Insolvenzmasse fließen.
  • Bei einer Einlagerung des gekauften Goldes ist nicht immer sichergestellt, dass Anleger auch wirklich physisches Gold erhalten.
  • Ein Goldsparplan kann eine sehr lange Mindestlaufzeit vorsehen. Sollten sich die Lebensumstände ändern und Sparer*innen aussteigen wollen, sind Sie zunächst an den Vertrag gebunden und in ihrer Flexibilität eingeschränkt.
  • Geben Anbieter*innen eine Rückkaufgarantie, ist für eine solche Tätigkeit in Form eines Einlagengeschäfts eine Zulassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nötig. In vielen Fällen fehlt eine solche Zulassung.
  • Ansonsten unterliegen Anbieter*innen von Goldsparplänen keiner Finanzaufsicht, es wird keine Bank oder sonstige Lizenz benötigt. Die fehlende Kontrolle bedeutet einen nur geringen Anlegerschutz.

Sittenwidrige Schädigung aufgrund überhöhter Provisionen

Die Nebenkosten bei Goldsparplänen können sehr hoch und umfangreich sein: Lagerungs- oder Verwahrungsentgelte, Gebühren beim An- und Verkauf, Versandkosten, Versicherungskosten. Prüfen Sie daher die Nebenkosten genau, denn der Kursgewinn muss zunächst alle anfallen Kosten decken, bevor ein Gewinn entstehen kann. Das Portal „investmentcheck“ bietet einen kostenfreien Onlinerechner an.

Die Verträge der Goldsparpläne beinhalten zuweilen sehr hohe Provisionen für den Vertrieb. Bei einer vorzeitiger Vertragskündigung kann es sein, dass diese nicht oder nur zu einem geringen Teil erstattet werden. Besonders aufmerksam sollten Sie sein, wenn der Anbieter die Provision aus dieser gesamten Anlagesumme bereits zum Vertragsbeginn berechnet. Anleger verlieren so gerade am Anfang viel Geld.

Nach einem Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 01.12.2016 (Az. 9 S 138/16) ist ein Goldsparplan sittenwidrig, wenn die Vermittlungsgebühren in keinem Verhältnis zur Vertragsleistung stehen. Im Fall vor dem LG Wuppertal sollte ein Kunde 4395,- Euro Abschlusskosten für die Vermittlung des Goldsparplanes bezahlen. Im Gegenzug erhielt er lediglich die Möglichkeit, dass die Bank sein Kaufangebot annimmt. Nach Ansicht des Gerichts liegt in diesem Fall ein auffälliges Missverhältnis zwischen der Leistung und der Gegenleistung vor.

Goldsparpläne: Vorsicht vor unseriösen Angeboten

Mit dem für Investitionen vorgesehenen Anteil der Sparrate wird physisches Gold erworben, welches dann in einem Depot lagert. Viele Verträge sehen vor, dass sich Anleger*innen nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit oder wenn eine bestimmte Menge physisches Gold „angespart“ wurde, das Gold aushändigen lassen oder verkaufen.

Achten Sie bei Goldsparplänen darauf, bei seriösen und etablierten Anbietern und Anbieterinnen zu kaufen. Große Rabatte und hohe Renditeversprechen sollten zumindest hinterfragt werden. Vorsicht ist auch geboten bei intransparenten Geschäftsmodellen oder einer Einlagerung durch die Anbieter*innen. Leider gibt es unter den Anbietern von Goldanlagen und Goldsparplänen immer wieder unseriöse Angebote, wie der letzte bekannte Anlageskandal um die PIM Gold GmbH oder Meldungen zu Multi-Invest Sachwerte GmbH oder der Goldbarters GmbH gezeigt haben.

Aus dem Goldsparplan vorzeitig aussteigen: Kostenfreie Ersteinschätzung für Betroffene

Anleger*innen eines Goldsparplans können über unseren Online-Fragebogen kostenfrei prüfen lassen, ob in ihrem individuellen Fall Aussichten auf einen erfolgreichen Widerruf bestehen. Darüber hinaus prüfen wir ebenfalls kostenfrei die Möglichkeiten auf Rückabwicklung über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Häufig übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten für die Durchsetzung der Ansprüche. Wir übernehmen auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis mit einer individuellen Empfehlung, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben.

Online-Formular

Sie haben weitere Fragen? Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 0711 9308110 an.

Kontaktformular

Ihre Kanzlei für Anleger- und Verbraucherschutz
Empfohlen & Ausgezeichnet

Jederzeit informiert

  • Aktuelle Urteile und exklusive Informationen
  • Abmeldung jederzeit möglich
  • verständlich, kompakt und kostenfrei