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Medienfonds Hannover Leasing ebenfalls im Visier der Staatsanwaltschaft

Veröffentlicht am 06. Dezember 2007

Nachdem am 13.11.2007 das Urteil gegen die Medienfonds VIP Initiatoren Andreas Schmid und Andreas Grosch vor dem Landgericht München gesprochen war geriet ein weiterer Medienfonds – die Hannover Leasing – ins Visier der Staatsanwaltschaft.

Aktuelle Entwicklungen zu Medienfonds Hannover Leasing

So durchsuchten Steuerfahnder der Münchner Staatsanwaltschaft vor zwei Wochen die Geschäftsräume der Hannover Leasing sowie der involvierten Banken und Berater und die Privatwohnungen der Geschäftsführer. Hintergrund der Durchsuchung ist der Verdacht dass sieben Medienfonds steuerlich nicht ordnungsgemäß abgerechnet worden sind. Die sieben Fonds die in den Jahren 2000 bis 2002 aufgelegt wurden investierten rund 950 Mill. Euro in Filmprojekte u.a. „Herr der Ringe 2 und 3“.

Ähnlich dem Anlagemodell der VIP-Medienfonds konnten Anleger bei der Leasingstruktur der Medienfonds in den Anfangsjahren ihrer Beteiligung die Steuerlast enorm senken. Durch die Filmproduktionen fielen Kosten an die als Verluste angerechnet werden konnten. Doch diese sofortige und in voller Höhe als Betriebsausgaben anzuerkennende Abschreibung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Ob diese Voraussetzungen eingehalten wurden prüft jetzt die Staatsanwaltschaft München. Dabei wird u.a. von Bedeutung sein ob wichtige Fristen für die Filmproduktion und das Beteiligungsangebot beachtet wurden. Sollte sich der Anfangsverdacht der Staatsanwaltschaft erhärten und tatsächlich zu hohe Verluste ausgewiesen worden sein so drohen den fast 6000 Anlegern der Fonds gerade im Hinblick auf die hohe Strafverzinsung bei Steuern beträchtliche Rückzahlungen.

Die Maßnahmen der Staatsanwaltschaft gegen eines der größten und einst renommiertesten Emissionshäuser dürften ein weiterer Schritt in der Überprüfung von Anbietern im Bereich von geschlossen Medienfonds gewesen sein. Die Konzeption unter welcher die Hannover Leasing ihre Fonds auf den Markt brachte sind durchaus üblich und mit Standardangeboten vergleichbar. Demzufolge könnten weitere Untersuchungen von Medienfonds die sich gleich gelagerten Standardkonstruktionen bedienten im Raum stehen.