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Positive Entscheidung des OLG München bei dem Medienfonds VIP 4

Veröffentlicht am 03. Januar 2012

Am 30.12.2011 hat das OLG München einen Musterentscheid bei dem geschlossenen Medienfonds VIP 4 getroffen. Der Fondsprospekt des VIP 4 ist laut OLG München in einigen Punkten falsch. Das Gericht stellt auf ca. 140 Seiten mehrere Prospektfehler fest. Dies ist somit eine historische Entscheidung für Anleger. Es ist nämlich die erste für Anleger positive Entscheidung eines Oberlandesgerichts in einem Musterverfahren in Deutschland. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Musterverfahren und Prospektfehler

Für diese Prospektmängel verantwortlich sind die HypoVereinsbank, die heutige Unicredit, bei der die Anleger ein Darlehen aufnehmen mussten und der Fondsinitiator Andreas Schmid.

Den gesetzlichen Anforderungen für eine sachgerechte Aufklärung hat der Prospekt insbesondere in den Punkten steuerrechtliche Anerkennungsrisiko Verlustrisiko und Prognoserechnung nicht genügt. Der Prospekt sei in Teilen unrichtig unvollständig und irreführend. Die Gelder seien nicht wie angegeben geflossen. Nun drohen Anlegern steuerliche Schäden. Der im Jahre 2004 aufgelegte Fonds wurde als Steuerstundungsmodell an Anleger vertrieben. Die Anfangsverluste welche die Anleger in ihren Steuererklärungen geltend gemacht haben könnten nachträglich aberkannt werden. Vor etwa 10 Jahren wurden Gelder von Anlegern gesammelt um damit Filme zu produzieren. In Hollywood war das als stupid german money bekannt. Dafür wurde den Anlegern hauptsächlich ein Steuervorteil versprochen.

Dieses Musterverfahren hat für alle Anleger eine große Bedeutung. Diese Musterentscheidung können Anleger im Rahmen ihrer eigenen Schadensersatzklagen verwenden. Betroffenen Anlegern wird dringend empfohlen zu handeln.

In den Jahren 2001 bis 2004 wurden vier verschiedene VIP Medienfonds aufgelegt. Es gibt inzwischen zahlreiche positive Urteile zugunsten der Anleger aufgrund einer Falschberatung.

Rechtliche Möglichkeiten für betroffene Anleger

Betroffenen Medienfonds-Anlegern wird geraten ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt umgehend überprüfen zu lassen. Über unser Kontaktformular haben Medienfonds- Anleger die Möglichkeit mit uns in Verbindung zu treten und sich über die in deren Fall bestehenden Handlungsoptionen umfassend zu informieren.