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P & R Insolvenz – ungeprüfte Unterzeichnung der Forderungsanmeldung birgt Risiken

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 17. August 2018

P & R Insolvenz – Post vom Insolvenzverwalter

Das Amtsgericht München hat am 24. Juli 2018 die Insolvenzverfahren für die deutschen P & R Container – Verwaltungsgesellschaften eröffnet. Die vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé und Dr. Philip Heinke wurden erwartungsgemäß als Insolvenzverwalter bestätigt. Die Investoren haben nun die Möglichkeit, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Hierzu haben die Insolvenzverwalter vorausgefüllte Forderungsanmeldungen an mehr als 50.000 Investoren verschickt, die sehr viel Geld mit dem P&R Container Investment verloren haben. Investoren, die Verträge mit verschiedenen P&R Gesellschaften geschlossen haben, erhalten mehrere vorgefertigte Formulare.

Sind alle Ansprüche im Formular aufgeführt?

Das Begleitschreiben der Forderungsanmeldung ist ganze vier Seiten lang und gespickt mit juristischen Fachbegriffen. Die Streitpunkte und die von den Insolvenzverwaltern gewählten Lösungsansätze sind für Investoren als juristische Laien nicht nachvollziehbar. Die geschädigten Anleger können die Beträge  im vorausgefüllten Anmeldeformular weder der Höhe noch dem Grunde nach ohne weiteres nachvollziehen. Die Forderungsanmeldung ist bei den P & R – Insolvenzverfahren sehr  kompliziert, da den Forderungen rechtlich komplexe Anspruchsgrundlagen zugrunde liegen und es für die meisten Investoren eine Reihe verschiedener Ansprüche gibt, die diese anmelden können und sollten.

Die Zeit drängt: verkürzte Frist zur Forderungsanmeldung bis 29. August 2018 bei P & R Transportcontainer GmbH

Nach Eröffung der Insolvenz wurde angekündigt, dass alle Investoren Anfang August Post vom Insolvenzverwalter erhalten werden, um ihre Forderungen innerhalb der kurzen Frist bis zum 14. September 2018 anmelden zu können. Obwohl die meisten Formulare zur Forderungsanmeldung bei den Anlegern erst Mitte August eingetroffen sind, wurde diese Frist nicht verlängert.

Im Gegenteil – uns liegen  beispielsweise Formulare zur Forderungsanmeldung zur insolventen „P & R Transportcontainer GmbH“ vor:  Hier wurde  die Frist zur Anmeldung der Ansprüche bis  29. August 2018 gesetzt. Das Geschäftsmodell der P&R Transport-Container GmbH  war nach dem neuen Regulierungsstandard für Direktinvestments im Jahr 2017 entstanden. Gerade bei diesen Verträgen gibt es eine Reihe von Ansprüchen, die angemeldet werden können. Weiterhin sind viele Streitfragen offen, die für die P&R Geschädigten schwer zu durchschauen sind. Von den vorgezogenen Fristen sind auch andere P & R – Gesellschaften betroffen.

Die kurzen Fristen setzen viele Investoren unnötig unter Zeitdruck, zumal sich viele der P & R Anleger gerade im Urlaub befinden. Erschwerend kommt hinzu, dass die Forderungsanmeldungen von den Insolvenzverwaltern nicht an die Anwälte, sondern direkt an die Investoren verschickt werden. Es handelt sich bei der Frist zur Anmeldung nicht um eine Ausschlussfrist. Dieser Umstand ist aber den meisten Investoren nicht bekannt.

Hohe Fehlbestände an Containern 

Von den 1,6 Millionen Containern, die P & R Container Direktinvest an die Investoren verkauft hat, fehlen etwa eine Million Container. Der Schaden, den die Anleger durch diesen Fehlbestand erleiden werden, wird auf etwa. 2,5 Milliarden Euro geschätzt. Da es an Liquidität fehlt, können die Verbindlichkeiten aus den Containerverträgen nicht erfüllt werden. Die Insolvenzverwalter haben deshalb die Nichterfüllung der bestehenden Containerverträge erklärt und verweisen die Anleger auf die Anmeldung von Schadensersatzforderungen.

Vorsicht vor Übervorteilung

Anleger, die diese vorausgefüllten Forderungsformulare einfach unterzeichnen und zurückschicken, verzichten auf Aus- und Absonderungsrechte. Das bedeutet, dass die Investoren auf Ihre Rechte aus der Abtretung bzw. auf mögliche Rechte aus der Eigentümerposition verzichten. Der Insolvenzverwalter  unterstellt, dass Investoren keine Aus- oder Absonderungsansprüche im Insolvenzverfahren geltend machen. Eine Unterschrift kann für den ohnehin geschädigten  P & R – Anleger auch den Verlust  der Ansprüche gegen die Schweizer P & R – Gesellschaft bedeuten, die aktuell alle Containermieten einkassiert.

Die Insolvenzverwalter erläutern in den Anschreiben nochmals ausführlich, dass die geschädigten Investoren kein Eigentum an den Containern erworben hätten. Dies solle auch für Investoren gelten, die ein Eigentumszertifikat erhalten haben und denen so ein Container zugeordnet worden ist. Zur Begründung taucht erneut eine Entscheidung des Landgerichts München I auf, die der Insolvenzverwalter aber nicht bekannt gibt. Diese Entscheidung ist weder online abrufbar, noch ist das Aktenzeichen angegeben. Wir können deshalb nicht prüfen, ob diese Entscheidung für die vorliegenden Streitfragen Bedeutung hat.

In den vorgefertigten Formularen ist auch keine Anmeldung von Schadenersatzansprüchen gegen die insolventen P & R – Gesellschaften vorgesehen, obwohl in vielen Fällen solche Ansprüche bestehen. Die Investoren sollen sich darüber im Klaren sein, dass der Insolvenzverwalter nicht die Interessen der Anleger vertritt!

Anwaltliche Vertretung im Interesse des Insolvenzverwalters?

Sehr ungewöhnlich ist der Umstand, dass die Insolvenzverwalter den Investoren die Vertretung durch einen nicht namentlich benannten Anwalt nahelegen. Diese Vertretung wird nach Angabe des Insolvenzverwalters „aller Voraussicht nicht mit Kosten verbunden sein“

Was nützt es geschädigten P & R – Anlegern, wenn Sie Ihre Interessen auf der Gläubigerversammlung von einem Anwalt vertreten lassen, den Sie gar nicht kennen? Dieser Anwalt wird nach Aussage des Insolvenzverwalters „Ihre Rechte im Interesse aller Gläubiger wahrnehmen. Dieser Vorschlag lässt starke Zweifel an der Neutralität des Insolvenzverwaltes aufkommen, da eine solche anwaltliche Vertretung auf der Gläubigerversammlung sicher nicht im Interesse des einzelnen Investors ist, der anwaltliche Unterstützung  sucht. Es liegt daher die Vermutung nahe, dass hier Stimmen gebündelt werden, mit denen dann die Interessen der Insolvenzverwalter auf den Gläubigerversammlungen durchgesetzt  werden können.

Unser Service für  alle Anleger von  „P & R Container – Direktinvest:

  • Verzichten Sie nicht auf Eigentums- und Sicherungsrechte und stellen sie die Vertretung Ihrer eigenen Interessen auf der Gläubigerversammlung sicher!
  • Für P & R – Anleger, die die Forderungsanmeldung in anwaltliche Hände geben  wollen, stehen wir zur Verfügung. Gerne vertreten wir auch Ihre Interessen auf den Gläubigerversammlungen.
  • Wir verfolgen Schadensersatzansprüche für unsere Mandanten mit P & R – Direktinvestments.

Aus aktuellem Anlass findet am Dienstag, den 04. September. 2018 um 18.30 Uhr eine weitere Telefon- und Webkonferenz für alle betroffenen Anleger von P&R Container-Investments  statt. Auf der Tagesordnung stehen Fragen zur Forderungsanmeldung und weitere rechtliche Möglichkeiten für P&R – Anleger. Die Telefonkonferenz ist kostenlos.

Wir bieten allen P&R – Anlegern einer kostenlose Püfung Ihrer Ansprüche.