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Urteil PLATINCASINO: Geld zurück vom Online Casino

Veröffentlicht von Martin Wolff am 12. Juli 2023

Justitia-goldfarben

In einem von unserer Kanzlei erstrittenen Urteil hat das Landgericht Frankfurt am Main die Anbieterin des Online-Casinos Platincasino, die Red Rhino Limited, verurteilt, einem Kunden des Casinos vollen Schadensersatz für dessen Spielverluste zu leisten (Urteil vom 01.06.2023, Az. 2-27 O 310/22, noch nicht rechtskräftig). Der geschädigte Kunde erhält seine Spielverluste in Höhe von 28.500,- Euro nebst Zinsen vollständig zurück.

Platincasino Cashback: Gericht spricht geschädigtem Spieler vollen Schadensersatz zu

Unser Mandant hatte auf der Internetseite www.platincasino.com im Zeitraum 2021 bis 2022  an Slot-Maschinen und anderen Online Casino Spielen teilgenommen und dabei Verluste in Höhe von ca. 28.500,- Euro erlitten. Das Landgericht Frankfurt am Main hat in seinem Urteil festgestellt, dass die beklagte Red Rhino Limited aufgrund der geltenden Rechtslage verpflichtet ist, dem geschädigten Casinokunden den gesamten Spielverlust zu ersetzen. Das Landgericht stellt in seiner Begründung klar, dass der Kläger seine Spieleinsätze ohne Rechtsgrund getätigt habe, da der Vertrag über die Teilnahme an dem von der Beklagten betriebenen Online-Glücksspiel nichtig sei. Grundlage hierfür ist, dass die staatlichen deutschen Behörden im Rahmen ihrer Glücksspielaufsicht den Online-Casinos durch den Glücksspielstaatsvertrag ein klares Verbot auferlegt haben, ihre Spiele deutschen Kundinnen und Kunden im Internet anzubieten.

Das Landgericht Frankfurt am Main orientierte sich bei seiner verbraucherfreundlichen Entscheidung an der ständigen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main.

Urteil PLATINCASINO: Änderung des Glücksspielstaatsvertrages für Rückforderung unerheblich

Der Zeitraum, in dem unser Mandant an Online-Casinospielen teilgenommen hat, liegt sowohl vor als auch nach der Änderung des Glücksspielstaatsvertrages zum 01.07.2021. Da die Beklagte in diesem Zeitraum nicht über eine gültige Lizenz verfügte, ist die Gesetzesänderung für die Rückforderung unerheblich. Die Angebote von Online-Casinos sind mit Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages nicht automatisch rechtmäßig. Entscheidend ist, ob das Online-Casino zum Zeitpunkt der Überweisung über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügte. Eine maltesische Glücksspiellizenz ist für Legalität von Online Glücksspiel in Deutschland bedeutungslos.

Vorgetragene Schadenshöhe vom Casino nicht widerlegt

Hinsichtlich der Schadenshöhe, insbesondere der Darlegung des erlittenen Spielschadens, geht das Gericht davon aus, dass das beklagte Online-Casino den vom Kläger vorgetragenen Betrag in Höhe von 28.500,- Euro erzielt hat. Der Kläger hatte im Prozess vorgetragen und in der mündlichen Verhandlung ausgeführt und erläutert, wie er diesen Betrag errechnet hat. Das Vorbringen des Klägers zu Art und Umfang der Zahlungen bzw. Transaktionen ist unter den gegebenen Umständen aus Sicht des erkennenden Gerichts hinreichend bestimmt. Dem Online-Casino wäre es möglich und zumutbar gewesen, anhand der auf den Servern gespeicherten Kundendaten konkret zu den einzelnen Zahlungsströmen, Ein- und Auszahlungen vorzutragen und dies zu widerlegen. Dies ist jedoch nicht geschehen. Auch bei der Bemessung der Schadenshöhe orientiert sich das Landgericht am Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Verlorene Einsätze zurückholen – Jetzt kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Platincasino hat die Einzahlungen der Spieler*innen ohne gültige Lizenz und damit ohne Rechtsgrund vereinnahmt. Das bedeutet, dass diese das Recht haben, ihr Geld zurückzufordern. Grundlage für die Entscheidung ist § 812 Abs. 1 BGB, der besagt, dass wer etwas ohne rechtlichen Grund erlangt hat, es herausgeben muss.

Wir unterstützen Betroffene deutschlandweit bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie entsprechende Rückzahlungsansprüche stellen können oder wie Sie eine Zahlung widerrufen, empfehlen wir Ihnen unsere kostenlose Online-Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt. Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und unverbindlich und teilen Ihnen mit, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihr Geld zurück zu erhalten.

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Foto Martin Wolff

Autor

Martin Wolff, Jurist, Diplom-Jurist (Univ. Tübingen)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann