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Urteil Reiserecht: Kostenerstattung für Ferienwohnung im Lockdown
Veröffentlicht von Christopher Kress am 24. Februar 2022
Kostenerstattung für Ferienwohnung im Lockdown
Amtsgericht Burgwedel, Urteil vom 18.01.2022, Az. 7 C 324/21
Aktuelles Urteil unserer Kanzlei zum Reiserecht: Das Amtsgericht Burgwedel hat entschieden, dass der Vermieter einer Ferienwohnung bereits geleistete Zahlungen für die über das Portal FeWo-direkt.de gebuchte Ferienwohnung größtenteils erstatten muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Unser Mandant buchte bei dem Beklagten eine Ferienwohnung in Mecklenburg-Vorpommern. Nach der Buchung wurde von der Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern für den Buchungszeitraum für Urlauber und Touristen ein Beherbergungsverbot und ein Verbot, sich in Mecklenburg-Vorpommern aufzuhalten, ausgesprochen. Der Beklagte erstattete daraufhin unter Berufung auf die vertraglich vereinbarten Stornierungsbedingungen 665,- Euro der bezahlten 1.393,84 Euro. Er berief sich drauf, dass es sich nicht um einen reinen Mietvertrag handeln würden, sondern vielmehr ebenfalls Buchungsleistungen mit dienstvertraglichem Charakter erbracht worden seien, für welche ihm ein Kostentragungsanspruch zustehen würde, welchen er gegen den Rückzahlungsanspruch des Klägers aufrechnen könne.
Das Amtsgericht hat der Klage unseres Mandanten stattgegeben. Aufgrund der Unmöglichkeit der Leistungserbringung stand dem Kläger ein Rücktrittsrecht zu, von welchem dieser Gebrauch gemacht hat. Die bereits geleisteten Mietzahlungen sind daher, abzüglich der Servicegebühr der Buchungsplattform, zurückzuerstatten. Bei dem Vertrag handelt es sich um einen reinen Mietvertrag, etwaige Organisationsaufgaben des Beklagten stellen vertragliche Nebenpflichten dar.
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