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VW haftet für Golf Variant VII mit Motor EA288
Veröffentlicht von Marco Albrecht am 10. August 2021
Die Volkswagen AG nimmt die Berufung zum EA288 vor dem OLG Frankfurt am Main zurück. Das Urteil des Landgerichtes Hanau ist damit rechtskräftig.
In einem von den Rechtsanwälten Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann geführten Verfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Volkswagen AG ihre Berufung kurz vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung zurückgenommen. Damit wurde das erstinstanzlich – weit überwiegend zu Gunsten unseres Mandanten – ergangene Urteil des Landgerichtes Hanau rechtkräftig. Das LG Hanau verurteile VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadenersatz in Form der Rückabwicklung des Kaufs des Golf Variant mit EA 288 Motor.
VW haftet für Golf Variant VII mit EA 288 – Zykluserkennung sittenwidrig
Im Zentrum des ersten VW Abgasskandals stand der Motor EA 189, zu dem der Bundesgerichtshof im Jahr 2020 ein verbraucherfreundliches Urteil gesprochen hat. Auch zum Nachfolgemotor EA 288 gibt es bereits eine ganze Reihe von Urteilen und Beschlüssen zugunsten der Geschädigten im zweiten VW Dieselskandal. Bereits im Oktober 2018 hat das Landgericht Duisburg in einem Fall des EA 288 einem Verbraucher Schadensersatz zugesprochen. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen VW Golf 7 TDI (Euro 6). Im April 2021 hatte unsere Kanzlei das bundesweit erste OLG-Urteil zu einem VW-Fahrzeug mit dem Motor EA 288 erstritten.
Der Motor EA 288 wurde seit 2012 in Dieselfahrzeugen mit bis 2.0 l Hubraum von VW, Audi, Seat und Skoda verbaut. Beim EA 288 geht es um mehrere Formen von illegalen Abschalteinrichtungen, wie die Prüfstanderkennung als Zyklus- oder Fahrkurvenerkennung oder das sogenannte Thermofenster.
Im aktuellen Fall vor dem OLG Frankfurt am Main ging es um einen Golf Variant VII, den der Kläger im September 2019 als Gebrauchtfahrzeug gekauft hatte. Mit Urteil vom 10.07.2020 (Az. 1 O 221/20) hatte das LG Hanau die Volkswagen AG zum Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Das Gericht bestätigte, dass die Zykluserkennung eine illegale Abschalteinrichtung darstellt. Die Zykluserkennung nimmt war, wenn das Fahrzeug einen Prüflauf absolviert und schaltet dann in einen Modus, der den Ausstoß von Stickoxid reduziert. Der Kläger kann das Fahrzeug zurückgeben und erhält den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstattet.
VW hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt, die sie nun aber kurz vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung zurücknahm. Damit ist das Urteil des LG Hanau rechtskräftig geworden. Die Volkswagen AG muss unserem Mandanten einen Geldbetrag in Höhe von 12.696,27 € zzgl. Zinsen Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des streitgegenständlichen VW Golf Variant zahlen.
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