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Weiteres Urteil im Dieselskandal bestätigt Schadensersatzpflicht der Audi AG

Veröffentlicht von Marco Albrecht am 09. Februar 2024

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Das Oberlandesgericht München hat die Audi AG zur Zahlung von Schadensersatz an einen Käufer verurteilt, dessen Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet war (Urteil vom 05.02.2024, Az. 3 U 2235/22, noch nicht rechtskräftig). Auch dieser Fall im Zusammenhang mit dem Audi Abgasskandal zeigt die rechtlichen Konsequenzen für Automobilhersteller, die gegen Umwelt- und Verbraucherschutzvorschriften verstoßen.

Schadensersatzpflicht der Audi AG:

In dem Fall vor dem Oberlandesgericht München ging es um einen Audi A6 3.0 TDI quattro S-tronic, den der Kläger im Mai 2017 gekauft und im Juni 2020 weiterverkauft hatte. Für das Fahrzeug mit dem Motor „CRT“ und der Norm Euro 6 gab es einen Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Der Kläger machte Schadensersatzansprüche im Dieselskandal geltend. In erster Instanz hatte das Landgericht die Klage noch abgewiesen. Zu Unrecht, wie das Oberlandesgericht München jetzt feststellte. Es entschied, dass die Audi AG dem Käufer Schadensersatz für das mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattete Fahrzeug zahlen muss. Konkret muss Audi 3.310,39 Euro nebst Zinsen zahlen. Der Schadensersatzanspruch beruht auf § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit der EG-Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die den Käufer vor Vermögensschäden durch Verstöße gegen europäisches Abgasrecht schützt.

Urteil gegen Audi im Dieselskandal: Kostenfreie Ersteinschätzung für Ihren Fall

Grundsätzlich sind Diesel-Pkw nahezu aller Hersteller und Marken vom Dieselskandal betroffen, da in fast allen Fahrzeugen ein Thermofenster verbaut ist. Betroffene mit einem Thermofenster können nach dem BGH-Urteil vom Juni 2023 eine Entschädigung von bis zu 15 Prozent des Kaufpreises erhalten. Das Vorliegen einer Rückrufaktion ist jedoch keine Voraussetzung für die erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Audi-Dieselskandal ist.

Betroffene Verbraucher*innen haben starke Rechte und können auf rechtlichem Wege Schadensersatz fordern, wenn sie durch unzulässige Praktiken von Unternehmen geschädigt wurden. Wer vom Diesel-Abgasskandal betroffen ist, muss mit Stilllegungen, Wertverlusten und Fahrverboten rechnen. Um finanzielle Einbußen zu vermeiden, empfehlen wir die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche. Die Erfolgsaussichten sind aufgrund der aktuellen Rechtsprechung sehr gut.

Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung: Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis, ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist und ob Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können. Wurde das Fahrzeug ganz oder teilweise über ein Darlehen finanziert oder geleast, prüfen wir zusätzlich kostenlos, ob in Ihrem Fall eine Widerrufsmöglichkeit besteht und ein Vorgehen erfolgversprechend ist.

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