0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

Widerrufsjoker bei PKW-Krediten

Veröffentlicht von Christopher Kress am 07. Juli 2017

Fehlerhafte Widerrufserklärungen in KFZ-Kreditverträgen eröffnen Kunden ungeahnte Möglichkeiten

Wenn Banken Fehler machen, sind es meist die Kunden, die dadurch erhebliche Nachteile erleiden. Doch in manchen Fällen können Bankkunden auch von den Nachlässigkeiten der Kreditinstitute profitieren. Und wenn darüber hinaus die Rechtslage auch noch eindeutig ist und von den Gerichten bereits bestätigt wurde, haben Bankkunden beste Aussichten, aus einem Rechtsstreit als Gewinner hervorzugehen. In den meisten Fällen kann schon mit einer vorgerichtlichen Regelung gerechnet werden. Im Ergebnis wurde dann das Fahrzeug im Idealfall nahezu kostenlos gefahren. Viele Immobilienkäufer haben diese Erfahrung schon gemacht und sich mit Hilfe des sogenannten Widerrufsjokers von teuren Darlehen getrennt. Auch Autokäufer können diesen Joker jetzt ziehen.

Was für Immobilienkredite gilt, ist auch bei PKW-Darlehen Ihr gutes Recht

Wie bei den Immobiliendarlehen, haben die Geldhäuser auch bei der Formulierung der Verträge für Autokredite nicht mit der nötigen Sorgfalt gearbeitet. Konkret geht es um Widerrufsbelehrungen, die nicht den gesetzlichen Ansprüchen genügen. Dies hat zur Folge, dass eine Kreditvereinbarung zeitlich unbegrenzt, auch noch viele Jahre nach der Unterzeichnung, widerrufen werden kann.
Für Autokäufer, die ihr Fahrzeug über einen vom Händler vermittelten Kredit erworben haben, ergeben sich daraus äußerst attraktive Möglichkeiten. Von dem Widerruf des Kreditvertrages ist nämlich gleichzeitig auch der Kaufvertrag für das Auto betroffen. In der Folge kann das Fahrzeug selbst dann zu besonders verbraucherfreundlichen Konditionen zurückgegeben werden, wenn es in der Zwischenzeit intensiv genutzt worden ist. Gerade für die Besitzer eines sogenannten Schummeldiesels eröffnen sich auf diese Weise ungeahnte Möglichkeiten, dem wenig kundenfreundlichen Verhalten des VW-Konzerns in diesem Skandal wirksam entgegen zu treten. Es sind jedoch nicht nur enttäuschte Dieselfahrer, denen dieser Weg offensteht. Alle Autokäufer, die in den vergangenen Jahren entsprechende Verträge unterzeichnet haben, können von der bestehenden Rechtslage profitieren.  

Beste Aussichten nicht nur für die Besitzer eines „Schummeldiesels“

Kunden, die ihr Auto nach dem 11.06.2010 bei einem Händler erworben und über eine der betroffenen Banken finanziert haben, sollten ihre Verträge deshalb von fachkundigen Juristen überprüfen lassen und gegebenenfalls den Rechtsweg beschreiten.
Für alle Verträge, die zwischen dem 11.06.2010 und dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden, gilt, dass die Kunden sowohl den Tilgungsanteil der monatlichen Raten als auch eine eventuell geleistete Anzahlung zurückerstattet bekommen. Für die bis zur Rückgabe gefahrenen Kilometer und den Wertverlust des Autos müssen allerdings angemessene Ausgleichszahlungen geleistet werden.
Selbst diese Ausgleichszahlungen werden aber nicht fällig, wenn die Verträge für den KFZ-Kredit und den Kauf des Autos ab dem 14.06.2014 unterschrieben wurden. In diesem Fall dürfen dem Kunden lediglich die bis zur Widerrufserklärung angefallenen Zinsen berechnet werden. Im Ergebnis bedeutet dies, dass der Kunde sein Auto nicht nur problemlos zurückgeben kann, sondern auch, dass für die Nutzung des Fahrzeugs in der Vergangenheit kaum Kosten anfallen.

Kreditverträge zahlreicher Autofinanzierer haben keine rechtskonforme Widerrufserklärung

Nach ersten Erkenntnissen der Stiftung Warentest, die dem Thema ebenfalls ihre Aufmerksamkeit gewidmet hat, entsprechen viele Widerrufsbelehrungen in den KFZ-Kreditverträgen folgender Banken nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen:

  • Alfa Romeo Bank
  • Audi Bank
  • Auto Europa Bank
  • Bank 11
  • BDK Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe
  • BMW Bank
  • Fiat Bank
  • Ford Bank
  • Honda Bank
  • Jaguar Bank
  • Lancia Bank
  • Land Rover Bank
  • Maserati Bank
  • Mercedes Benz Bank
  • MKG Bank – Mitsubishi
  • Nissan Bank
  • Opel Bank
  • Peugeot Bank
  • Porsche Bank
  • Renault Bank
  • Santander Consumer Bank
  • SEAT Bank
  • Skoda Bank
  • Targobank
  • Toyota Kreditbank
  • Volkswagen Bank

Längst sind jedoch noch nicht die Verträge aller Kreditinstitute untersucht worden, sodass durchaus anzunehmen ist, dass auch die Widerrufserklärungen anderer Banken nicht korrekt formuliert wurden und deshalb anfechtbar sind. Es lohnt sich also in jedem Fall, den eigenen Vertrag von einem Experten begutachten zu lassen. Nur so kann sicher geklärt werden, ob ein konkreter Fall in außergerichtlichen Verhandlungen oder gar vor Gericht Aussicht auf Erfolg hat.

Widerruf ohne kompetente Rechtsberatung birgt zahlreiche Risiken

Wird ein Widerruf ohne eine rechtliche Beratung vorschnell erklärt, kann dies im weiteren Verfahren zu erheblichen Problemen führen, die bei einer korrekten Vorgehensweise leicht zu vermieden gewesen wären.
Besonderes Augenmerk gilt in diesem Zusammenhang der Frage der Kostenübernahme bei einem Rechtsstreit. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, muss überprüft werden, ob sie in einem konkret vorliegenden Fall die Kosten übernimmt. Hat eine Versicherung die Kostenübernahme bei Verfahren im Widerrufsrecht nicht explizit ausgeschlossen und wurde die Übernahme frist- und formgerecht mit einer schlüssigen Begründung beantragt, übernehmen die Rechtsschutzversicherungen in der Regel auch dann die Kosten, wenn die Versicherung zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kreditvertrages noch nicht bestanden hat.
Über unser Kontaktformular haben Kreditnehmer die Möglichkeit mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über die in deren Fall bestehenden Optionen informieren zu lassen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Schwerpunktseite.