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Agio (italienisch agio, „Bequemlichkeit“ oder „Spielraum“) ist das Aufgeld oder der Aufschlag beim Handel mit Wertpapieren, in Devisen- oder Sortengeschäften und im Kreditgeschäft. Das Agio ist der Aufschlag oder der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennwert oder dem Ausgabepreis einer Geldanlage und seinem tatsächlichen Verkaufspreis. Der Aufschlag wird in Prozent angegeben.
Das Agio steht im Gegensatz zum Disagio. Während das Agio einen Aufpreis darstellt, stellt das Disagio einen Abschlag oder Rabatt auf den Nennwert dar.
Die rechtlichen Aspekte des Agios in Deutschland sind im Aktiengesetz (AktG) und im Wertpapierprospektgesetz (WpPG) geregelt. Gemäß § 8 Abs. 1 AktG muss das Agio, das bei der Ausgabe von Aktien erhoben wird, in einer Rücklage, der sogenannten Kapitalrücklage, verbucht werden. Diese Kapitalrücklage dient dazu, das Grundkapital des Unternehmens zu erhöhen und steht dem Unternehmen als Eigenkapital zur Verfügung. Das Agio darf nicht als Gewinn ausgewiesen oder an die Anteilseigner ausgeschüttet werden.
Das Aktiengesetz enthält auch Bestimmungen zum Schutz der Anleger. Gemäß § 32 Abs. 1 AktG müssen Aktiengesellschaften einen Wertpapierprospekt erstellen und veröffentlichen, wenn sie neue Aktien mit einem Agio ausgeben möchten. Der Prospekt enthält umfassende Informationen über das Unternehmen, die Aktien und die mit ihnen verbundenen Risiken. Dies dient dazu, den Anlegern eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten.
Beim Vertrieb von geschlossenen Fonds wird das Agio in der Regel vom Anleger gezahlt. Das Agio stellt einen Aufschlag auf den Ausgabepreis der Fondsanteile dar und wird oft in Prozent des Anlagebetrags angegeben. Es handelt sich um eine Gebühr, die beim Erwerb der Fondsanteile anfällt und in der Regel an den Fondsvertrieb oder den Vermittler des Fonds gezahlt wird.
Das Agio dient dazu, die Kosten für den Vertrieb, die Beratung und die Platzierung der Fondsanteile abzudecken. Es wird häufig verwendet, um die Vergütung von Vertriebspartnern, wie beispielsweise Banken, Finanzdienstleistern oder freien Finanzvermittlern, zu finanzieren. Das Agio kommt nicht dem Fonds selbst zugute, sondern in erster Linie den Vertriebspartnern als Vergütung dient. Es handelt sich also um eine Art Provision, die für den Verkauf der Fondsanteile gezahlt wird.
Die Höhe des Agios kann je nach Fonds und Vertriebsstruktur unterschiedlich sein. Es ist üblich, dass das Agio bei 5 Prozent des Anlagebetrags liegt, es können aber auch höhere oder niedrigere Beträge vereinbart werden. Bei geschlossenen Fonds ist es wichtig, die Vertragsbedingungen und Kostenstrukturen sorgfältig zu prüfen, da neben dem Agio auch weitere Gebühren und Kosten anfallen können, die die Gesamtrendite der Anlage beeinflussen können.
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