Bausparvertrag
Ein Bausparvertrag ist ein langfristiger Sparvertrag zwischen einem Bausparer als Anleger und einer Bausparkasse. Im Vertrag ist stets eine konkrete Bausparsumme festgelegt. Er stellt eine Anlagemöglichkeit dar, die hauptsächlich zur wohnungswirtschaftlichen Maßnahmen dienen soll und auch als Altersvorsorge abgeschlossen werden kann, s. § 1 BauspG. Wichtige Begrifflichkeiten sind die verschiedenen Phasen beim Bausparen. Dadurch unterscheidet sich der Bausparvertrag auch von einem regulären Immobiliendarlehen.
Bausparvertrag: Phasen des Bausparens
- Ansparphase: Nach der Festlegung der Bausparsumme wird regelmäßig Geld auf das Bausparkonto eingezahlt; dies geschieht meist monatlich. Weiter festgelegt wird auch ein Mindestsparbetrag und ein Regelsparbetrag, der bestimmt, wann der Vertrag zuteilungsreif ist.
- Zuteilungsphase: Ist diese Geldsumme (= Mindestsparbetrag, liegt in der Regel bei 40 oder 50% der Bausparsumme) erreicht, ist der Bausparvertrag zuteilungsreif.
- Darlehensphase: Ab diesem Zeitpunkt kann über die komplette Bausparsumme (Bauspardarlehen von entsprechend 60 bzw. 50 Prozent) als Darlehen verfügt werden. Zu welchem Zinssatz man dieses Bauspardarlehen in Anspruch nehmen kann, wird bereits bei Abschluss des Bausparvertrags festgelegt (meistens relativ günstiger Darlehenszinssatz).
Bei der Beantwortung der Frage, in welchen Fällen eine Kündigungen von Bausparverträgen seitens der Bausparkasse rechtens ist, werden verschiedene Konstellationen unterschieden. Wir raten auch bei vollbesparten Verträgen dazu, von einer spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen, ob die Kündigung wirksam ist.