Beirat
Ein Beirat ist ein Gremium mit beratender Funktion. Beiräte haben jedoch oft keine direkten Entscheidungsbefugnisse und nur geringe Kontrollfunktion, sondern sind auf Beratungen oder Empfehlungen beschränkt.
Beirat geschlossener Fonds
Insbesondere bei geschlossenen Fonds wäre es zumindest wünschenswert, durch den Beirat eine Kontrolle der Geschäftsführung zu gewährleisten. Dies funktioniert aber nur dann, wenn die Beiräte aus der Mitte der Gesellschafter gewählt werden. In den Kommanditgesellschaften geschlossener Fonds finden sich die Regelungen regelmäßig im Gesellschaftsvertrag der Kommanditgesellschaft. In diesem Gesellschaftsvertrag können die Befugnisse und die Zusammensetzung eines Beirats frei definiert werden. Meist umfassen die Aufgaben:
- Überwachung der Fondsaktivitäten: Er überwacht die Geschäftstätigkeit des Fonds und prüft regelmäßig dessen Fortschritt und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sowie der Anlagestrategie.
- Kontrolle der Anlagepolitik: Er überprüft die Anlagepolitik des Fonds und stellt sicher, dass sie im besten Interesse der Anleger und Anlegerinnen liegt. Er kann Empfehlungen zur Anlagestrategie geben und deren Umsetzung überwachen.
- Berichterstattung: Er informiert die Anleger und Anlegerinnen regelmäßig über die Entwicklung des Fonds und die erreichten Ergebnisse. Er erstellt Berichte und stellt sicher, dass die Anleger und Anlegerinnen ausreichend informiert sind.
- Interessenvertretung: Er dient als Bindeglied zwischen den Anlegern und Anlegerinnen und der Fondsleitung. Er vertritt die ihre Interessen und kann bei Konflikten oder Streitigkeiten zwischen den Parteien vermittelnd tätig werden.