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Das seit dem 30.11.1993 geltende „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG)“ wurde zum 21.08.2008 neugefasst, durch das „Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention (Geldwäscheoptimierungsgesetz – GwOptG)“, welches zum 29.12.2011 bzw. 01.03.2012 in Kraft getreten ist, geändert und letztmalig im Juni 2015 angepasst. Das GwG regelt u.a., wer Verpflichteter hinsichtlich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist und welche Maßnahmen in diesem Zusammenhang von den Betroffenen umzusetzen sind. Dazu gehört neben der Einhaltung bestimmter Sorgfaltspflichten und interner Sicherungsmaßnahmen auch die Pflicht zur Meldung von Verdachtsfällen.
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