Geldwäschegesetz – GwG
Das Geldwäschegesetz (GwG) ist ein Gesetz, das darauf abzielt, die Geldwäsche und die Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Es legt die rechtlichen Rahmenbedingungen fest, um sicherzustellen, dass Geldwäscheaktivitäten identifiziert, verhindert und verfolgt werden können. Das GwG legt bestimmte Verpflichtungen fest, um sicherzustellen, dass sie angemessene Maßnahmen ergreifen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Diese Verpflichtungen gelten für verschiedene Sektoren: Banken, Finanzinstitute, Versicherungen, Immobilienmakler, Notare, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und andere Berufsgruppen.
Das seit dem 30.11.1993 geltende „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten“ wurde zum 21.08.2008 neu gefasst, durch das „Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention (Geldwäscheoptimierungsgesetz – GwOptG)“, welches zum 29.12.2011 bzw. 01.03.2012 in Kraft getreten ist. Es basiert auf den EU-Richtlinien zur Geldwäschebekämpfung und setzt diese in nationales Recht um.
Wichtige Inhalte des Geldwäschegesetzes
Dazu gehört neben der Einhaltung bestimmter Sorgfaltspflichten und interner Sicherungsmaßnahmen auch die Pflicht zur Meldung von Verdachtsfällen. Unternehmen und Finanzinstitute müssen die Identität ihrer Kunden überprüfen und Informationen über sie aufzeichnen. Sie müssen auch überwachen, ob Transaktionen ungewöhnlich oder verdächtig sind. Zudem müssen Unternehmen und Finanzinstitute eine Risikobewertung durchführen, um potenzielle Risiken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu identifizieren. Basierend auf dieser Bewertung müssen angemessene interne Kontrollen und Verfahren eingeführt werden. Sie sind verpflichtet, Verdachtsfälle von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung an die zuständigen Behörden, insbesondere der Financial Intelligence Unit (FIU), zu melden. Unternehmen und Finanzinstitute müssen alle relevanten Informationen und Aufzeichnungen im Zusammenhang mit Transaktionen aufbewahren, um den Behörden im Falle von Untersuchungen oder Ermittlungen zur Verfügung zu stellen. Sie müssen ihre Mitarbeiter über die Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung informieren und Schulungen anbieten, um sie für verdächtige Aktivitäten zu sensibilisieren. Das GwG regelt auch den Betrieb von Geldtransferdiensten und verpflichtet diese, bestimmte Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ergreifen. Das GwG legt auch Sanktionen und Strafen für Unternehmen fest, die gegen die Bestimmungen des Gesetzes verstoßen, einschließlich Geldstrafen und strafrechtlicher Verfolgung.
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