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Der Graue Kapitalmarkt ist derjenige Teil der Finanzmärkte, der nicht wie der „Weiße Kapitalmarkt“ der staatlichen Finanzaufsicht oder ähnlichen Regulierungen unterliegt, aber nicht illegal wie der „Schwarze Kapitalmarkt“ erlaubnispflichtige Geschäfte ohne Genehmigung der Regulierungsbehörde betreibt. Den bedeutendsten Anteil am Grauen Kapitalmarkt haben die geschlossenen Fonds. Weiter sind Geschäfte mit Derivaten weit verbreitet. Es ist zwischen dem Grauen Kapitalmarkt eine gewisse Wechselwirkung zum Weißen Kapitalmarkt zu beobachten. Je stärker der Weiße Kapitalmarkt reguliert ist, desto häufiger weichen Anbieter auf Anlageangebote aus, die ihrer Ansicht nach nicht erlaubnispflichtig sind.
Die Motive der Anbieter, nicht erlaubnispflichte Anlagen zu vertreiben sind unterschiedlich. Bei kleinen und mittleren Anbietern ist ein mögliches Ziel, die Kosten vermeiden, die mit der Beaufsichtigung verbunden sind. Es gibt aber auch missbräuchliche Geschäftsmodelle, bei denen die Anbieter gezielt Gestaltungen und Vertriebsmethoden wählen, um ohne Erlaubnis- oder Prospektpflicht an das Kapital unerfahrener Kleinanleger zu gelangen und zu ihrem Vorteil in hochriskante Geschäfte zu investieren. Der Anteil der problematischen bzw. unseriösen Anbieter ist deutlich höher als im regulierten Kapitalmarkt. Es besteht ein erhöhtes Potenzial für betrügerische oder unseriöse Aktivitäten. Anleger und Anlegerinnen sollten sich bewusst sein, dass die Risiken im Grauen Kapitalmarkt höher sein können als auf dem regulierten Markt.
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