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Treugeber ist eine natürliche oder juristische Person, die dem Treuhänder im Hinblick auf die Treuhandschaft Sachen oder Rechte überträgt. Neben der Direktbeteiligung als Kommanditist haben Anleger z.Bsp. bei Geschlossenen Fonds häufig die Möglichkeit, sich indirekt als Treugeber über einen Treuhandkommanditisten zu beteiligen. Dieses Vorgehen bietet gegenüber der direkten Beteiligung eine Vereinfachung bei der Abwicklung des Anlegerbeitritts und eine Kostenersparnis. Der Anleger, der sich als Treugeber an der Fondsgesellschaft beteiligt, wird dann nicht im Handelsregister eingetragen.
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