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Ein Vergleich ist ein Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird (Vergleich). Dies ergibt sich aus der Legaldefinition in § 779 BGB. Der Abschluss eines Vergleichs soll also einen Prozess vermeiden oder ihn vor einem Urteil des Gerichts beenden (Prozessvergleich, der einen Titel darstellt, aus dem die Vollstreckung wie aus einem Urteil betrieben werden kann).
Ein Vergleich kann sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich abgeschlossen werden. Vor Gericht ist der Prozessvergleich neben dem Urteilsspruch eine der häufigsten Methoden, um ein rechtshängiges Verfahren zu beenden. Dabei wird anstelle der Entscheidung durch den zuständigen Richter eine Einigung unter den Parteien gefunden, um den Rechtstreit zu beenden.
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