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Ein Vergleich ist eine Einigung zwischen den Parteien eines Rechtsstreits, bei der sie ihre Meinungsverschiedenheiten beilegen und ihre Rechte und Pflichten durch eine Vereinbarung regeln. Er kann in verschiedenen Rechtsgebieten, wie Zivilrecht, Arbeitsrecht oder Strafrecht, angewendet werden und ergibt sich aus der Legaldefinition in § 779 BGB. Der Abschluss eines Vergleichs soll einen Prozess vermeiden oder ihn vor einem Urteil des Gerichts beenden.
Ein Vergleich kann sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich abgeschlossen werden. Vor Gericht ist der sogenannte Prozessvergleich neben dem Urteilsspruch eine der häufigsten Methoden, um ein rechtshängiges Verfahren zu beenden. Dabei wird anstelle der Entscheidung durch den zuständigen Richter eine Einigung unter den Parteien gefunden, um den Rechtstreit zu beenden. Er stellt einen Titel dar, aus dem die Vollstreckung wie aus einem Urteil betrieben werden kann.
Im Gegensatz dazu bezieht sich ein außergerichtlicher Vergleich auf eine Einigung, die außerhalb des Gerichts stattfindet. Die Parteien können sich freiwillig dazu entscheiden, einen Rechtsstreit beizulegen, ohne die Hilfe eines Gerichts in Anspruch zu nehmen. Oftmals werden Anwälte oder Mediatoren hinzugezogen, um bei den Verhandlungen zu unterstützen und eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.
In beiden Fällen zielt ein Vergleich darauf ab, den Streit zwischen den Parteien beizulegen und möglicherweise langwierige und kostspielige gerichtliche Verfahren zu vermeiden. Ein gerichtlicher Vergleich bietet den Vorteil, dass er von einem Gericht überwacht und durchgesetzt werden kann. Es besteht auch die Möglichkeit, im Falle einer Nichterfüllung rechtliche Schritte einzuleiten. Ein außergerichtlicher Vergleich hingegen bietet den Parteien mehr Kontrolle über den Ausgang und kann schnellere Ergebnisse liefern.
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