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Fahrverbote in deutschen Städten

In welchen Städten gelten oder drohen Fahrverbote?

Der Dieselskandal rund um Volkswagen, Audi, Skoda, Seat und andere Automobilhersteller ist nach wie vor in aller Munde. Fahrverbote für Diesel und ältere Benziner sind in einigen deutschen Städten realisiert oder werden kommen. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 28.02.2018 die Revisionen gegen die Urteile aus Stuttgart und Düsseldorf bestätigt. Damit können Städte in Eigenregie Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen.

Das Umweltbundesamt misst an 500 Messstationen deutschlandweit die Belastung durch Stickoxide in der Luft. Laut den Messdaten für Stickstoffdioxid (NO2) im Bundesgebiet überschritten im Jahr 2019 noch 25 Städte den Luftqualitätsgrenzwert von 40 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft (µg/m³) im Jahresmittel. Im Jahr 2018 war noch 57, im Jahr 2017 waren noch 65 Städte betroffen. Der Rückgang der NO2-Belastung in den Städten setzt sich fort.

Im Einzelnen sind die Städte in Deutschland mit Überschreitung:

München – Darmstadt – Stuttgart – Limburg a.d. Lahn – Frankfurt am Main – Kiel – Berlin – Düsseldorf – Hamburg – Heilbronn – Reutlingen – Dortmund – Hagen – Offenbach am Main – Wiesbaden – Köln – Osnabrück – Essen – Hannover – Oberhausen – Wuppertal – Alsfeld – Mainz – Mannheim – Gelsenkirchen

Karte-Fahrverbot

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Fahrverbote ein Deutschland: Was bislang beschlossen wurde

Die Deutsche Umwelthilfe klagt in über 30 deutschen Städten auf Einhaltung des seit 2010 geltenden Grenzwertes.

Das bundesweit erste Fahrverbot für Dieselautos wurde im Hamburg umgesetzt. Dort gelten Fahrverbote für Diesel unter der Norm Euro 6 seit dem 31.05.2018 Es sind zwei Straßenabschnitte im Stadtteil Altona-Nord betroffen.

In Stuttgart gilt seit 1. Januar 2019 ein umfangreiches Fahrverbot im gesamten Stadtbereich für alle Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 1 bis 4. 2020 könnte es eine weitere Verschärfung des Dieselfahrverbots in Teilen der Landeshauptstadt geben. Die 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans sieht Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Norm Euro 5/V und schlechter ab 1. Juli 2020 in der Innerstadt und einigen Stadtbezirken vor.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass die Stadt Frankfurt Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zu verhängen hat. Für Frankfurt wurde erstmals auch ein Fahrverbot für ältere Benziner der Norm Euro 1 und 2 benannt. Ein großflächiges Fahrverbot soll es in jedoch Frankfurt nicht geben. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat im Dezember 2019 in Kassel entschieden, dass die Stadt Frankfurt zur Reduzierung des Stickstoff-Ausstoßes Diesel-Fahrverbote in kleinen Zonen und auf bestimmten Strecken prüfen muss.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat ebenfalls entschieden, dass die Hauptstadt Fahrverbote verhängen muss. Berlin hatte bis zum 31. März 2019 Zeit, einen verschärften Luftreinhalteplan zu verabschieden. Die vom Gericht verfügten Fahrverbote betreffen Diesel-Pkw und Diesel-Lkw der Schadstoffklassen Euro 1 bis Euro 5. Mit der Sperrung von besonders belasteten Abschnitten großer Straßen soll auch in Berlin erreicht werden, dass der Grenzwert für den Schadstoff Stickstoffdioxid eingehalten wird. Die Einführung der Dieselfahrverbotszonen in Berlin wurde mehrfach verschoben, weil sich Herstellung und Lieferung Schilder verzögert hatten. Insgesamt gelten Durchfahrbeschränkungen sowie Tempo 30-Zonen auf 33 Straßenabschnitten. Die ersten Durchfahrbeschränkungen gelten seit November 2019.

Im Oktober 2018 fiel die Entscheidung des Verwaltungsgerichts für Mainz: die Stadt muss Diesel-Fahrverbote vorbereiten. Umgesetzt werden sollten die Fahrverbote ursprünglich zum 1. September 2019, sofern der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) im Mittel der ersten sechs Monate des Jahres 2019 nicht eingehalten werden. Im Februar 2020 dann die Entscheidung: In Mainz wird es ein Dieselfahrverbot für bestimmte Straßenabschnitte geben. Es wird voraussichtlich zum 1. Juli 2020 eingeführt. Das Fahrverbot gilt für Dieselfahrzeuge bis Euronorm 5 und für Benziner bis Euronorm 2 und betrifft unter anderem die Theodor-Heuss-Brücke nach Wiesbaden.

Die Stadt Köln musste zunächst nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ebenfalls Fahrverbote verhängen: Dies galt in Köln ab April 2019 für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 1 bis 4 und ältere Benziner der Klassen 1 und 2, ab September 2019 dann auch für Diesel der Schadsoffklasse Euro 5. Das Land und die Bezirksregierung hatten gegen die Entscheidung Berufung eingelegt. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte daraufhin im September 2019 entschieden, die Stadt Köln zunächst nur einzelne Straßen für Dieselfahrzeuge sperren und den Luftreinhalteplan überarbeiten muss. Dagegen ist das Land NRW am Bundesverwaltungsamt in Revision gegangen. Im Juni 2020 einigten sich das Land Nordrhein-Westfalen, die Stadt Köln und Deutsche Umwelthilfe außergerichtlich auf einen Vergleich. Fahrverbote wird es keine geben, im Gegenzug muss die Stadt Köln Maßnahmen zur Einhaltung des Immissionsgrenzwerts für Stickoxid umsetzen, wie zum Beispiel den Ausbau des Radverkehrs und die Errichtung von Ladesäulen für Elektroautos.

Für Bonn hatte das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass ebenfalls ab April 2019 Fahrverbote für Diesel der Norm Euro 1 bis 4 auf zwei besonders belasteten Straßen gelten sollten. Die Fahrverbote konnten nach einem Vergleich von Stadt, Land und Deutscher Umwelthilfe im Januar 2020 vorerst vermieden werden. Zur künftigen EInhaltung der Stickoxid-Grenzwerte wurde ein Maßnahmenkatalog vereinbart.

Fahrverbote in Essen: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte im November 2018 ein zonales Fahrverbot für insgesamt 18 Essener Stadtteile sowie für eine Teilstrecke der Autobahn A 40 verhängt. Das Fahrverbot sollte ab 1. Juli 2019 für die Dieselautos der Abgasnorm Euro 1-4 und Benziner der Klassen Euro 1 und 2 und ab September auch für Euro-5-Diesel gelten. Auch im Essen konnte vor dem Oberverwaltungsgericht Münster im Dezember 2019 ein Vergleich zwischen dem Land, der Stadt Essen und der Deutschen Umwelthilfe geschlossen und Fahrverbote zunächst vermeiden werden.

Dieselfahrverbote gelten seit 1.6.2019 auf einzelnen Straßen auch in Darmstadt. Das Verbot gilt für Dieselautos der Schadstoffklasse Euro 1 bis 5 und Benziner der Euro-Normen 0 bis 2.

Ab 1. Juli 2019 sollen auch Fahrverbote in Gelsenkirchen gelten. Zum Dieselfahrverbot in Gelsenkirchen läuft jedoch ein Berufunfsverfahren, die Entscheidung steht noch aus.

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