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Debeka Beitragserhöhung unwirksam – Geld zurück für Privatversicherte

Versicherungsunternehmen erhöhen regelmäßig die Beiträge zur privaten Krankenversicherung. Auch die Debeka hat nach nur einem Jahr eine erneute Erhöhung für 2022 angekündigt. Betroffene sollten wissen: Nicht immer sind die PKV-Beitragserhöhungen rechtens – mit der Folge, dass unwirksame Erhöhungen zurückgefordert werden können. Zudem zahlen Sie im Erfolgsfall zukünftig den Tarif, den Sie vor bis zu zehn Jahren bezahlt haben. Unser erfahrenes Expert*innen-Team hilft Ihnen bei der Rückerstattung.

  • Kostenfreie Einschätzung Ihrer Erfolgschancen, Beratung zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • Seit über 25 Jahren im Anleger- und Verbraucherrecht tätig
  • Leistungsstarkes Team und hohe Spezialisierung
  • Bundesweite Vertretung – außergerichtlich und vor Gericht

Die Einschätzung Ihrer Möglichkeiten kann wirtschaftlich absolut lohnenswert sein: Ist Ihre PKV Beitragserhöhung unwirksam, können Sie die kompletten Erhöhungen der letzten Jahre zurückfordern. Zudem zahlen Sie im Erfolgsfall zukünftig den Tarif, den Sie vor bis zu zehn Jahren bezahlt haben.

BGH-Urteil zur Rückerstattung unwirksamer PKV-Beitragserhöhungen

Der BGH hat in mehreren Fällen zugunsten der Verbraucher*innen entschieden und die Unwirksamkeit von PKV-Prämienanpassungen bestätigt (Urteile vom 16.12.2020, Az. IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19 und vom 14.04.2021, Az. IV ZR 36/20). Die Versicherer müssen die zu viel gezahlten Beträge an die Kläger*innen zurückerstatten. Mit den Urteilen sind die Chancen der Versicherten auf Rückzahlung so gut wie noch nie. Zudem liegt die Ersparnis im Erfolgsfall nicht nur in der Rückerstattung von Beitragsanpassungen:

Tipp: Künftige Ersparnis durch früheren Tarif

Ist eine PKV Beitragserhöhung unwirksam, können Versicherte können zu viel gezahlte Beträge zurückfordern. Besonders lukrativ ist zudem, dass Versicherte im Erfolgsfall wieder den Tarif zahlen, den sie früher – bis zu zehn Jahre zurück – bezahlt haben. Dadurch ergeben sich künftige Einsparungen über tausende Euro. Gleichzeitig schützen sich Versicherte vor neuen Beitragserhöhungen, denn für eine erneute Beitragsanpassung müssen zunächst die gesetzlichen Schwellenwerte erreicht werden. Versicherungen können die Beiträge nur dann erhöhen, wenn sie erkennen, dass die Krankheitskosten oder die Lebenserwartung ihrer Versicherten zu einem festgelegten Prozentsatz steigen.

Sparen Sie künftig viel Geld und lassen Sie ihre Möglichkeiten von erfahrenen Anwält*innen prüfen. Fordern Sie jetzt die kostenfreie Ersteinschätzung für Ihren Fall an. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie uns beauftragen möchten.

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Erforderliche Dokumente für Ihre kostenfreie Prüfung

  • Versicherungsvertrag
  • Mitteilungen Ihrer Versicherung über Beitragserhöhungen, maximal zehn Jahre zurück
  • Sofern vorhanden: Widerspruch und Antwort der Versicherung
  • Sofern vorhanden: Versicherungspolice Ihrer Rechtsschutzversicherung

Sie haben die Mitteilungen nicht mehr zur Hand? Die Ersteinschätzung ist auch dann möglich, sofern Ihnen die Unterlagen nicht vollständig vorliegen sollten. Bitte schicken Sie uns in diesem Falle lediglich die Ihnen vorhandenen Nachweise zu. Für unsere Mandant*innen machen wir die Auskunftsansprüche geltend und fordern die Schreiben der Versicherungen über Beitragserhöhungen an. Sie können die Schreiben bei Ihrer Versicherung auch formlos selbst anfordern, denn Versicherungsnehmer*innen haben einen Anspruch auf eine vollständige Auskunft. Nach unserer Erfahrung kommen die meisten Versicherungen den Aufforderungen nach.

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Kundenstimmen

Sehr empfehlenswert! Top Beratung, professionelles Vorgehen, fühle mich gut aufgehoben.
Mein Anliegen wurde individuell, professionell und zeitnah bearbeitet. Die Erklärungen und Vorbereitung zum Vorgang und Vorbereitung der Klageschrift wurden ausgiebig und verständlich sowohl schriftlich als auch fernmündlich erklärt und besprochen. Sehr freundlicher, verbindlicher Kontakt. Ich fühlte mich sehr gut aufgehoben. Kann diese Kanzlei mit bestem Gewissen weiter empfehlen!
K.G.
Sehr kompetente und freundliche Beratung
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H.M.
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