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CCleaner Userdaten im Darknet: Was Betroffene tun können

Veröffentlicht von David Philips-Kontopoulos am 09. November 2023

Schadcode-Datenhack-Datenleck

Aufgrund einer Sicherheitslücke bei der Datenübertragungssoftware MOVEit sind in den letzten Monaten bei mehreren Unternehmen, Krankenkassen und Banken Datenlecks bekannt geworden. Aktuell informiert der Entwickler Piriform Kunden und Kundinnen über ein Datenleck im Zusammenhang mit dem Programm CCleaner. Betroffene, deren Daten im Darknet aufgetaucht sind, können auch mögliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen.

Bei der Übertragungssoftware handelt es sich um die weit verbreitete Software“ MOVEit Transfer“ des Herstellers Progress, die zahlreiche Firmen im In- und Ausland nutzen. In diesem Zusammenhang sind u.a. Datenlecks bei der Deutschen Bank und der Postbank, bei mehreren AOKs und dem AOK-Bundesverband und dem Peisvergleichsportal Verivox bekannt geworden.

CCleaner Userdaten im Darknet: Screenshot zu Benachrichtigung veröffentlicht

Kundinnen und Kunden des kostenlosen Optimierungsprogramms für verschiedene Betriebssysteme wurden vom Hersteller schriftlich darüber informiert, dass dieser auch die Software MOVEit verwende und aktuell Kundendaten im Darknet aufgetaucht seien. Der Sicherheitsforscher Troy Hunt veröffentlichte einen Screenshot einer solchen Benachrichtigung auf der Plattform X. Betroffen sind demnach persönliche Daten wie Name und Kontaktdaten des Nutzers, aber auch, welches Produkt gekauft wurde. Kreditkarten- oder Bankdaten sollen nicht betroffen sein.

Betroffene sollten besonders vorsichtig sein, da die gestohlenen Daten beispielsweise für Spam, Phishing-Attacken oder Identitätsdiebstahl missbraucht werden könnten.

CCleaner Datenpanne: So hilft unsere Kanzlei weiter

Ein Datenleck stellt eine Pflichtverletzung des verantwortlichen Dienstleisters dar. Betroffenen stehen Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz und Unterlassung zu:

  • Nutzer*innen haben nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und in welchem Umfang Sie von dem Datenleck betroffen sind.
  • Betroffenen entsteht infolge eines Datenlecks auch ein sogenannter immaterieller Schaden. Es muss also kein finanzieller Schaden entstanden sein. Nach der DSGVO genügt ein immaterieller Schaden, um Ansprüche geltend machen zu können.
  • Geschädigte haben einen Anspruch auf Unterlassung und können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.

Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen und setzen ihren Anspruch auf Entschädigung durch. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie über einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche künftige Schäden ab. Zusätzlich kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im späteren Verlauf den gesamten Schriftverkehr mit der Versicherung.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Verbraucher*innen bundesweit seit über 25 Jahren. Als eine der größten Kanzleien für Anleger- und Verbraucherschutz haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

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David Philips-Kontopoulos

Autor

David Philips-Kontopoulos, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann