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Datenleck Deutsche Bank und Postbank: Was Betroffene jetzt tun können

Veröffentlicht von David Philips-Kontopoulos am 10. Juli 2023

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Die Deutsche Bank und die Postbank warnen Kunden und Kundinnen vor den Folgen eines Datenlecks. Entstanden ist das Datenleck bei einem Dienstleister, der für Kontowechselservice der beiden Banken genutzt wird. Besorgniserregend ist, dass die abgeflossenen Daten unberechtigte Lastschriften ermöglichen könnten.

Sicherheitslücke bei externem Dienstleister: Das ist passiert

Nach Angaben der Deutschen Bank trat das Problem bei einem externen Dienstleister auf, von dem nicht nur die Deutsche Bank und die Postbank, sondern rund 100 weitere Unternehmen in 40 Ländern betroffen sind. Zur Anzahl der betroffenen Personen ist aktuell nichts bekannt. Der Datenabfluss betrifft ausschließlich Personen, die in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2020 den Kontowechselservice der Deutschen Bank oder der Postbank in Anspruch genommen haben. Bei dem Datendiebstahl wurden Namen und Vornamen sowie die dazu gehörige internationale Kontonummer (IBAN) entwendet.

Update: Im November 2023 berichtet das Handelsblatt, dass infolge des Datenlecks über die Software „Move it“ mehr als 144.000 Datensätze erbeutet wurden, darunter allein 60.444 Datensätze der Postbank und 13.179 Datensätze der Deutschen Bank.

Datenleck Deutsche Bank und Postbank: Das können Betroffene tun

Mit den erbeuteten Daten könnten Kriminelle unberechtigte Lastschriften vorzunehmen. Weiter besteht die Gefahr einen weiteren Missbrauchs der Daten, um noch mehr persönliche Daten oder auch Passwörtern zu erhalten.

  • Die Banken raten Betroffenen, die eigenen Umsätze und Kontoauszüge in nächster Zeit besonders genau zu beobachten und sich umgehend bei ihrer Bank zu melden, falls verdächtige Buchungen oder ungewöhnliche Aktivitäten auftreten. Wie lange Lastschriften rückgängig gemacht werden, erläutern wir im Video:
  • Wir raten Betroffenen, auch ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Ein Datenleck stellt eine Pflichtverletzung des verantwortlichen Dienstleisters dar. Betroffene zunächst das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und in welchem Umfang Sie von dem Datenleck betroffen sind. Infolge eines Datenlecks entsteht auch ein sogenannter immaterieller Schaden. Nach der DSGVO genügt ein immaterieller Schaden, um Ansprüche auf Entschädigung geltend machen zu können. Geschädigte haben zudem einen Anspruch auf Unterlassung und können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.

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