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Rückerstattung Reisekosten: Neues Urteil gegen For You Travel

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 22. September 2021

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Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.09.2021, Az. 52 C 279/21

Unsere Kanzlei hat erneut ein Urteil gegen die For You Travel GmbH erstritten. Das Amtsgericht Düsseldorf hat den Reiseveranstalter For You Travel GmbH dazu verurteilt, Reisekosten für eine Pauschalreise vollständig zurückzuzahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Unsere Mandantin hatte am 26.12.2020 eine Pauschalreise im Zeitraum 05.06. – 12.06.2021 nach Antalya gebucht. Seit dem 27.04.2021 galt die gesamte Türkei laut dem Auswärtigen Amt als Hochinzidenzgebiet, weshalb vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die gesamte Türkei gewarnt wurde. Die Klägerin erklärte daraufhin am 27.04.2021 ordnungsgemäß ihren Rücktritt. Die Erstattung der Stornokosten wurde von der Beklagten außergerichtlich unter Bezugnahme auf deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgelehnt.

Das Gericht bestätigte in seinem Urteil, dass die Klägerin zur kostenfreien Stornierung berechtigt war und hat die For You Travel GmbH nun vollumfänglich zur Zahlung verurteilt.

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