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Urteil gegen Facebook wegen Scraping: User erhält Schadensersatz

Veröffentlicht von Christopher Kress am 19. Dezember 2023

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Das Landgericht Freiburg hat Facebook verurteilt, unserem Mandanten Schadensersatz zu zahlen und auch für zukünftige Schäden aus dem Facebook-Datenskandal aufzukommen (Urteil vom 15.12.2023, Az. 8 O 121/23, noch nicht rechtskräftig). Das Urteil zeigt, dass ein Vorgehen gegen Facebook erfolgversprechend ist. Zudem stärkt ein aktuelles Urteil des EuGH die Rechte all derjenigen, die nach einem Datenleck Schadensersatzansprüche geltend machen.

Urteil gegen Facebook wegen Scraping: Darum ging es

Unser Mandant war und ist von den Folgen eines sogenannten Scraping-Vorfalls bei Facebook betroffen: Im April 2021 wurden Daten von rund 500 Millionen Facebook-Nutzern, darunter Namen und Telefonnummern, im Darknet veröffentlicht. Diese Daten wurden durch sogenanntes Scraping gesammelt, indem Unbekannte die Suchfunktionen von Facebook ausnutzten. Selbst wenn die Nutzer ihre Telefonnummern nicht öffentlich teilten, konnten sie über die Suchfunktion identifiziert werden. Die Täter generierten Millionen von Telefonnummern und sammelten die zugehörigen Daten über die Facebook-Kontakt-Importfunktion auf Facebook und dem Facebook Messenger. Infolge dieses Datenlecks wurden die personenbezogenen Daten unseres Mandanten unter anderem für Spam-Anrufe und SMS missbraucht. Nach Prüfung durch unsere Kanzlei machte er seine Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung gegenüber der heutigen Meta Platforms Ireland Limited geltend.

Gericht bestätigt Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung

Das Landgericht Freiburg im Breisgau hat Meta Platforms in mehreren Punkten verurteilt:

  1. Immateriellem Schadensersatz in Höhe von 300,- Euro plus Zinsen: Das Gericht hat bestätigt, dass durch das Datenleck im Frühjahr 2021 ein immaterieller Schaden entstanden ist und dem Kläger Schadensersatz nach Artikel 82 DSGVO zusteht.
  2. Ersatz aller zukünftigen Schäden: Facebook muss auch alle weiteren materiellen Schäden ersetzen, die unserem Mandanten durch den unbefugten Zugriff entstanden sind und/oder noch entstehen werden.
  3. Unterlassung: Außerdem wurde Meta Platforms dazu verurteilt, die Verarbeitung der Telefonnummer des Klägers zu unterlassen, wenn die Zustimmung durch unklare und unvollständige Informationen erlangt wurde.

Das Landgericht Freiburg bestätigt in seinem Urteil zudem, dass bereits die Besorgnis, die Kontrolle über die Daten zu verlieren, einen Schaden im Sinne der DSGVO darstellt. Das Gericht folgt damit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und führt aus, dass ein Schaden auch bereits in einem unbehaglichen Gefühl, in der Befürchtung und Sorge liegen kann, dass personenbezogene Daten Unbefugten bekannt geworden sind, wenn die Gefahr besteht, dass die Daten unbefugt weiterverwendet werden.

Anwalt Datenleck Facebook: So hilft unsere Kanzlei weiter

Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen zum Thema Datenleck-Schadensersatz und setzen ihre Ansprüche auf Entschädigung durch. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie über einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche zukünftige Schäden ab. Darüber hinaus kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im weiteren Verlauf die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Verbraucher*innen bundesweit seit über 25 Jahren. Als eine der größten Kanzleien für Anleger- und Verbraucherschutz haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

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