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Urteil im Datenschutzrecht: Landgericht Hof verurteilt Meta Platforms zum Schadensersatz

Veröffentlicht von Christopher Kress am 15. Januar 2024

DSGVO-Datenschutz-Datenschutzrecht

Das Landgericht Hof hat in einem weiteren von unserer Kanzlei geführten Verfahren zum Facebook-Datenleck die Meta Platforms Ireland Limited zur Zahlung von Schadensersatz nebst Zinsen und vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten verurteilt. Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass das Unternehmen verpflichtet ist, alle zukünftigen materiellen Schäden zu ersetzen, die durch den unberechtigten Zugriff entstehen (Urteil vom 12.01.2024, Az. 33 O 150/23, noch nicht rechtskräftig).

Urteil im Datenschutzrecht: Sachverhalt und Entscheidung

Unser Mandant verlangte von Meta immateriellen Schadensersatz, die Unterlassung künftiger Datenschutzverstöße, Auskunft über die veröffentlichten Daten sowie die Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten. Die Klage stützte sich auf Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit dem Facebook Datenleck, bei dem personenbezogene Daten von Facebook-Nutzern durch sogenanntes Scraping abgegriffen und im Darknet veröffentlicht wurden. Das Ausmaß des Datenlecks ist enorm: Im Jahr 2019 wurden personenbezogene Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzerinnen und -Nutzern aus über 100 Ländern aus dem Datenbestand von Facebook „gescrapt“ und im Jahr 2021 im Darknet öffentlich verbreitet.

Das Landgericht Hof ist davon überzeugt, dass der Kläger von dem Datenschutzvorfall bei Facebook betroffen ist und Meta keine ausreichenden Schutzmaßnahmen getroffen hat. Insbesondere habe Meta als Betreiberin von Facebook keine wirksame Einwilligung in die Nutzung der Telefonnummer eingeholt. Wie auch andere Gerichte folgt das Landgericht Hof der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und führt aus, dass ein Schaden bereits in einem unbehaglichen Gefühl, in der Angst und Sorge, dass personenbezogene Daten Unbefugten bekannt geworden sind, liegen kann, wenn die Gefahr besteht, dass die Daten unbefugt weiterverwendet werden.

Das aktuelle Urteil stärkt die Rechte von Personen, die durch ein Datenleck geschädigt wurden, erheblich. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung des sorgfältigen Umgangs von Unternehmen mit personenbezogenen Daten und die möglichen rechtlichen Folgen von Datenschutzverletzungen. Datenschutzvorschriften verpflichten Unternehmen und Organisationen dazu, die persönlichen Daten ihrer Nutzer*innen zu schützen und bei einem Datenleck eine angemessene Entschädigung zu zahlen.

Anwalt Datenleck Facebook: So hilft unsere Kanzlei weiter

Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen zum Thema Datenleck-Schadensersatz und setzen ihre Ansprüche auf Entschädigung durch. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie über einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche zukünftige Schäden ab. Darüber hinaus kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im weiteren Verlauf die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Verbraucher*innen bundesweit seit über 25 Jahren. Als eine der größten Kanzleien für Anleger- und Verbraucherschutz haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

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