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Urteil zum Datenschutzrecht: Landgericht Stuttgart entscheidet gegen Meta

Veröffentlicht von Christopher Kress am 14. März 2024

Urteil-Paragraphenzeichen-Richterhammer

Das Landgericht Stuttgart hat in einem weiteren von unserer Kanzlei vertretenen Fall zum Facebook-Datenleck entschieden, dass die Meta Platforms lreland Ltd. einem Nutzer immateriellen Schadensersatz in Höhe von 500,- Euro plus Zinsen leisten muss (Urteil vom 13.03.2024, Az. 53 O 233/23, noch nicht rechtskräftig). Darüber hinaus muss das Unternehmen dem Nutzer alle zukünftigen Schäden ersetzen, die ihm durch den unberechtigten Zugriff im Jahr 2019 entstanden sind oder noch entstehen werden.

Urteil zum Datenschutzrecht: „Scraping“ mit weitreichenden Folgen

Unser Mandant, der seit rund 15 Jahren Nutzer der Social-Media-Plattform Facebook ist, machte geltend, dass seine persönlichen Daten – einschließlich seiner Telefonnummer – durch sogenanntes „Scraping“ öffentlich gemacht worden seien. Anfang April 2021 veröffentlichten Unbekannte die Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzern und -Nutzerinnen aus 106 Ländern im Internet. Darunter befanden sich auch die Daten unseres Mandanten. Seitdem erhielt er vermehrt Anrufe aus dem Ausland mit englischer Ansprache sowie unbekannte Kontaktversuche per SMS in zunächst sehr hoher Anzahl von rund 50 bis 60 SMS und Anrufen pro Tag. Mit Unterstützung unserer Kanzlei forderte er Schadensersatz und machte Unterlassungs- und Auskunftsansprüche geltend.

Die Urteilsbegründung: Verstöße gegen die DSGVO

Das Gericht stellte fest, dass die Beklagte gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen habe, indem sie das Scraping über das sogenannte Contact-Import-Tool (CIT) ermöglicht habe. Insbesondere wurde bemängelt, dass die Beklagte nicht ausreichend über die Nutzungsmöglichkeit des CIT informiert habe und die standardmäßige Voreinstellung der Auffindbarkeit über die Telefonnummernsuche ohne aktive Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer erfolgt sei. Dies stelle einen Verstoß gegen das Prinzip „privacy by default“ dar. Dieser Grundsatz soll sicherstellen, dass Voreinstellungen datenschutzfreundlich sind und die Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer respektieren. Darüber hinaus stelle die Bereitstellung der Daten eine unrechtmäßige Verarbeitung dar, da sie ohne die erforderliche Einwilligung der Betroffenen erfolgt sei.

Anwalt Datenleck: So hilft unsere Kanzlei weiter

Das aktuelle Urteil des Landgerichts Stuttgart setzt ein klares Zeichen und unterstreicht die Bedeutung des Datenschutzes und die Notwendigkeit für Unternehmen, ihre Datenschutzpraxis strikt an der DSGVO auszurichten. Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen zum Thema Datenleck-Schadensersatz und setzen ihre Ansprüche auf Entschädigung durch. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie über einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche zukünftige Schäden ab. Darüber hinaus kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im weiteren Verlauf die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung.

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit über 25 Jahren bundesweit Verbraucher*innen. Als eine der führenden Kanzleien im Bereich des Anleger- und Verbraucherschutzes verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen in der außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung.

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