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Das Depotgesetz (DepotG) regelt in Deutschland die Verwahrung und die Anschaffung von Wertpapieren.
Das Depotgesetz dient dem Schutz der Kunden durch Erhaltung des Wertpapiereigentums im Verwahrungsgeschäft und schnelle Verschaffung im Anschaffungsgeschäft. Neben den umfangreichen Vorschriften zur Verwahrung von Wertpapieren im Depot sind im DepotG auch Strafvorschriften enthalten.
Das in Deutschland ursprünglich schon seit 1937 bestehende und zwischenzeitlich i.d.Fassung vom 11.1.1995 (BGBl. I 34) mit späteren Änderungen geltende – so die ausführliche Bezeichnung des Gesetzes – gliedert sich in vier Teile:
1. Definition (§ 1)
2. Umfangreiche Vorschriften, die Verwahrung von Wertpapieren betreffend (§§ 2ff.)
3. Bestimmungen über die Einkaufskommission (§§ 18ff.)
4. Regelungen über den Vorrang des Insolvenzverfahren (§§ 32ff.)
Das Depotgesetz findet auf folgende Wertpapiere Anwendung:
– Aktien
– Erneuerungsscheine
– Gewinnanteilsscheine
– Inhaber- und Orderschuldverschreibungen
– Kuxe
– Weitere vertretbare Wertpapiere (Ausnahme: Papiergeld/Banknoten)
– Zinsscheine
– Zwischenscheine
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