Kreditsicherheiten
Unter Kreditsicherheiten versteht man die bei einer Finanzierung als Gegenleistung an den Sicherungsgeber zu erbringenden Sicherheiten. Sie sollen Kreditgeber absichern und im Falle eines Zahlungsausfalls des Schuldners bzw. der Schuldnerin die Rückzahlung des Kredits zu gewährleisten. Mittels der Kreditsicherheit sichert sich beispielsweise eine ein Darlehen finanzierende Bank gegen den Zahlungsausfall des Schuldners bzw. der Schuldnerin. Welche Art im Einzelfall zur Anwendung kommt, richtet sich dabei nach Höhe und Volumen des zu gewährenden Kredits. Art und Umfang werden in der Regel in einem Kreditvertrag oder einer separaten Sicherheitenvereinbarung festgelegt.
Arten von Kreditsicherheiten
Kreditsicherheiten können entweder personenbezogen (z. B. Bürgschaft) oder sachbezogen (z.B. Hypothek oder Grundschuld) sein. Im Falle von Pfandrechten werden Vermögensgegenstände dem Kreditgeber bzw. der Kreditgeberin als Sicherheit übergeben, wobei der Schuldner bzw. Die Schuldnerin weiterhin das Eigentum behält. Ein bekanntes Beispiel ist die Sicherungsgrundschuld, bei der ein Grundstück als Sicherheit für einen Kredit dient.
- Personalsicherheiten: Diese Art von Sicherheiten basiert auf persönlichen Verpflichtungen des Schuldners oder Dritten. Beispiele dafür sind Bürgschaften oder Garantien, bei denen eine dritte Partei die Zahlungsverpflichtungen des Schuldners übernimmt, falls dieser zahlungsunfähig wird.
- Sachliche Sicherheiten: Dabei handelt es sich um materielle Vermögenswerte, die als Sicherheit dienen, wie beispielsweise Grundstücke, Gebäude, Fahrzeuge, Maschinen oder Inventar. Diese Vermögenswerte können vom Kreditgeber im Falle eines Zahlungsausfalls des Schuldners verwertet werden, um den ausstehenden Kreditbetrag zu decken.