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Bei dem sogenannten Transaktionsschaden („TAS“) und dem Kursdifferenzschaden („KDS“) handelt es sich um Schadenberechnungsmöglichkeiten auf Grundlage des § 249 BGB bzw. der §§ 15, 37b 37c des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Verwendung finden diese bei der Berechnung von Schäden bei Aktienwerten, wenn ein Fehlverhalten eines Emittenten in Form von unterlassenen oder falschen Kapitalmarktinformationen tatsächliche Auswirkungen auf den Börsenkurs des Unternehmens hatte.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Anleger wegen Verletzung der Veröffentlichungspflicht i. S. d. § 37b WpHG den sogenannten Transaktionsschaden (Erwerbsschaden) ersetzt verlangen, also Rückzahlung des Erwerbsentgelts Zug um Zug gegen Rückgabe der Aktien.
Kann der Anleger dies nicht beweisen, dass die Aktien wegen einer unterlassenen Mitteilung erworben wurden – also in Kenntnis der unterlassenen Mitteilung nicht gekauft worden wären – steht ihm als Mindestschaden der Kursdifferenzschaden zu.
Das Schutzgut ist die „Preisintegrität des Marktes“, dies führt zu einer Verschiebung der Beweislast zu Gunsten des Anlegers, da diesen keine Beweis- oder Kausalitätsanforderungen mehr treffen. Nach der Regierungsbegründung wird das Ziel verfolgt, den Schaden zu ersetzen, der daraus entsteht, dass der Anleger die Instrumente „zu teuer gekauft“ oder „zu billig verkauft“ hat. Eine Berechnung legt daher den Aktienkurs vor dem Bekanntwerden des Fehlverhaltens, der unterlassenen oder falschen Marktinformation, in Verhältnis zum Aktienkurs nach einem, aufgrund der Verfügbarkeit der (zutreffenden) Information, gefallenen Kurs.
Berechnungsbeispiel:
Am aktuellen Beispiel Volkswagen AG heißt dies, dass die Differenz des Aktienkurses 18. September 2015 dem Tag des bekanntwerdens des Dieselskandals bis zur erstmaligen Erholung des Kurses am 22. September 2015 den Kursdifferenzschaden darstellt. Am 18. September 2015 kostete eine VW- Vorzugsaktie EUR 167,80, diese fiel dann auf einen Wert von EUR 106,00 zum 22. September 2015. Der Kursdifferenzschaden beträgt in diesem Fall mithin EUR 61,80.
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