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Die Vermögensverwaltung ist ein entgeltlicher Dienstvertrag in Form eines Geschäftsbesorgungsvertrages, der den Verwalter zur Verwaltung des Vermögens eines Kunden in dessen Interesse verpflichtet (BGH ZIP 1997, 2150; vgl. auch OLG Karlsruhe BeckRS 2013, 05791)
Sie wird von Kreditinstituten oder Vermögensverwaltungsgesellschaften durchgeführt und beinhaltet die laufende Überwachung, Anlage und Verwaltung des Vermögens des Kunden (insbesondere Wertpapiere und Geldvermögen). Auf Grundlage einer Bevollmächtigung trifft das Kreditinstitut oder die Vermögensverwaltungsgesellschaft selbstständige Anlageentscheidungen. Die Gebühren richten sich je nach Vereinbarung nach dem Anlageerfolg und der Höhe und Art des verwalteten Vermögens.
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