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Die Vermögensverwaltung ist eine Dienstleistung, bei der ein professioneller Vermögensverwalter im Auftrag von Kunden und Kundinnen deren Vermögen verwaltet, um die finanziellen Ziele zu erreichen. Dabei handelt es sich um eine individuelle und maßgeschneiderte Betreuung des Vermögens. Der Vertrag wird als entgeltlicher Dienstvertrag in Form eines Geschäftsbesorgungsvertrages geschlossen.
Eine Vermögensverwaltung wird von Kreditinstituten oder Vermögensverwaltungsgesellschaften durchgeführt und beinhaltet die laufende Überwachung, Anlage und Verwaltung des Vermögens der Kunden und Kundinnen. Auf Grundlage einer Bevollmächtigung trifft das Kreditinstitut oder die Vermögensverwaltungsgesellschaft selbstständige Anlageentscheidungen. Dabei werden die individuellen Anlageziele, die Risikotoleranz, der Anlagehorizont und andere spezifische Anforderungen des Kunden bzw. der Kundin berücksichtigt. Der Vermögensverwalter bietet auch Anlageberatung an und steht Kunden und Kundinnen bei Fragen und Entscheidungen rund um das Vermögen zur Seite. Er übernimmt die Verantwortung für das Management des Kundenportfolios. Er trifft Entscheidungen über den Kauf, Verkauf oder die Umschichtung von Wertpapieren, Anlagen und anderen Vermögenswerten, um die Anlageziele zu erreichen und das Risiko zu steuern. Er erstellt regelmäßige Berichte über die Performance des Portfolios und informiert den Kunden bzw. die Kundin über die erzielten Ergebnisse im Vergleich zu den festgelegten Zielen.
Die Gebühren richten sich je nach Vereinbarung nach dem Anlageerfolg und der Höhe und Art des verwalteten Vermögens.
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