Markus Boenigk
Rechtsanwalt
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Rechtsgebiete:
- Bankrecht
- Kapitalanlagerecht
- Verbraucherrecht
- Versicherungsrecht
- Widerrufsrecht
- Gesellschaftsrecht
Schwerpunkte:
- Geschlossene Fonds
- Stille Beteiligungen
- Nachrangdarlehen
- Widerruf Autokredit
- Widerruf Verbraucherkredit
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Widerspruch Lebens- Rentenversicherung
Rechtsanwalt Markus Boenigk studierte Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf mit den Schwerpunkten Internationales Privatrecht und Öffentliches Recht. Seit 2006 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht, Internationales Privatrecht und Immobilienrecht. Seit 2008 vertritt Rechtsanwalt Boenigk die Interessen von Verbrauchern in renommierten Kanzleien des Bank- und Kapitalmarktrechts. Dabei hat er bundesweit mehrere hundert Prozesse im Zusammenhang mit Kapitalanlagemodellen, dem Widerruf von Immobiliendarlehen und allgemeinen Verbraucherkrediten sowie Kreditsicherheiten geführt und kann auf umfangreiche forensische Erfahrung zurückgreifen.
Markus Boenigk bei AKH-H
Herr Boenigk ist seit 2023 für die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann tätig. Er vertritt bundesweit geschädigte Kapitalanleger gerichtlich in allen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts, insbesondere im Bereich geschlossener Fonds und Nachrangdarlehen. Darüber hinaus betreut er Verbraucherinteressen im Zusammenhang mit dem Widerruf von Verbraucherdarlehen und der damit verbundenen Vorfälligkeitsthematik. Darüber hinaus ist Herr Rechtsanwalt Boenigk im Versicherungsrecht mit der Thematik des Widerspruchs von Lebensversicherungen befasst.
5 Fachbeiträge:
- Weiteres Urteil gegen die DKV wegen unwirksamer PKV-Beitragserhöhungen
- Neues Urteil zu UDI-Nachrangdarlehen: Ein weiterer Meilenstein für Kapitalanleger
- Brandenburgisches Oberlandesgericht: Gothaer Krankenversicherung AG muss Beiträge erstatten
- OLG Stuttgart verurteilt Mercedes zu Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen
- UDI Urteil wegen Prospekthaftung: Gründer haftet auf Schadensersatz