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OLG Stuttgart verurteilt Mercedes zu Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen
Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 26. März 2024
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden, dass der Automobilhersteller Mercedes-Benz Group AG einem Autokäufer Schadensersatz im Mercedes Abgasskandal wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Dieselfahrzeug Schadensersatz leisten muss (Urteil vom 07.03.2024, Az. 24 U 148/22, noch nicht rechtskräftig).
OLG Stuttgart verurteilt Mercedes: Darum ging es
In dem Verfahren ging es um einen Mercedes-Benz GLC 250 d 4MATIC, den unsere Mandantin im März 2017 erworben hatte. In dem Dieselfahrzeug ist ein Motor mit der Bezeichnung OM 651 verbaut. Das Fahrzeug war nicht von einem Rückruf des KBA betroffen. In dem Fahrzeug werden unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet, die nur unter Testbedingungen und nicht im regulären Fahrbetrieb zu einer manipulierten Reduzierung der Stickoxidemissionen führen. Unsere Mandantin klagte auf Schadensersatz, da sie sich durch die unzulässigen Abschalteinrichtungen getäuscht fühlte.
Das OLG Stuttgart bestätigte, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses über mindestens zwei Arten von unzulässigen Abschalteinrichtungen – die temperaturgesteuerte Abgasrückführung (AGR) und die so genannte Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) – verfügte. Diese technischen Einrichtungen dienten dazu, die Emissionswerte des Fahrzeugs auf dem Prüfstand zu optimieren, ohne dass dies der tatsächlichen Emissionsminderung im normalen Straßenverkehr entsprach.
Das Gericht bejahte den Anspruch der Klägerin auf Ersatz des Differenzschadens. Dieser Anspruch beruht darauf, dass die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtungen einen schuldhaften Verstoß gegen die EG-Typgenehmigung des Fahrzeugs darstellt. Das Gericht bemisst den Schadensersatz mit 10 % des Kaufpreises, was im vorliegenden Fall 1.902,99 Euro nebst Zinsen entspricht.
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Grundsätzlich sind Diesel-Pkw nahezu aller Hersteller und Marken vom Dieselskandal betroffen, da in fast allen Fahrzeugen ein Thermofenster verbaut ist. Betroffene mit einem Thermofenster können nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juni 2023 eine Entschädigung von bis zu 15 Prozent des Kaufpreises erhalten. Das Vorliegen einer Rückrufaktion ist jedoch keine Voraussetzung für die erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Mercedes-Dieselskandal.
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