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BMW Dieselskandal 2023: Höchste jemals von der DUH festgestellte Emissionen

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 16. Juni 2023

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat BMW-Fahrzeuge getestet und dabei die höchsten jemals vom Emissions-Kontroll-Institut (EKI) gemessenen Stickoxid (NOx)-Emissionen festgestellt. Zudem hat die DUH nach eigenen Angaben bei Labor- und Straßenmessungen mehrere Abschalteinrichtungen nachgewiesen. Der Autobauer steht in der Kritik, weil er zuletzt mit einer Werbekampagne für saubere Dieselautos warb und eine Verwicklung in den Dieselskandal stets bestritt. Umso größer sind die Enttäuschung und der Ärger der betroffenen BMW-Fahrer*innen über nicht eingehaltene Umweltversprechen.

BMW Dieselskandal 2023: Höchste jemals von der DUH festgestellte Emissionen und Abschalteinrichtungen entdeckt

Bei Untersuchungen durch das Emissions-Kontroll-Institut der DUH wurden laut einer Pressemitteilung der DUH die höchsten Stickoxidemissionen bei Dieselfahrzeugen gemessen. Ein BMW 525d der Norm Euro 5 überschritt demnach den gesetzlichen Stickoxid-Grenzwert um das 32-fache und ein BMW 318d der Norm Euro 6 um das 49-fache.

Darüber hinaus stellte die DUH bei den drei getesteten BMW-Modellen illegale Abschalteinrichtungen fest, darunter ein Thermofenster. Das Thermofenster betrifft die Motorsteuerung eines BMW X3 der Euro-5-Norm, der im Normalbetrieb bei niedrigen Temperaturen den gesetzlichen Grenzwert um das 13-fache überschritt. Bei der Analyse der Software der Motorsteuerung wurden Abschalteinrichtungen entdeckt, die dafür sorgen, dass die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand richtig funktioniert. Im normalen Straßenverkehr stiegen die Schadstoffwerte stark an.

DUH-Klage wegen BMW Diesel: Stilllegung droht

Der EuGH hat mit Urteil vom 21.03.2023 in einem Verfahren gegen die Mercedes Benz Group AG erneut entschieden, dass das Vorhandensein einer illegalen Abschalteinrichtung wie dem Thermofenster für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Dieselskandal ausreicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) korrigiert aufgrund dieses Urteils seine bisherige Rechtsprechung und wird Schadensersatz bei unzulässigen Abschalteinrichtungen wie dem Thermofenster in Dieselautos generell bejahen. Der Verkündungstermin des wegweisenden BGH-Urteils zum Thermofenster ist Ende Juni 2023.

Zudem klagt die DUH gegen EU-Typengenehmigung durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) vor dem Verwaltungsgericht Schleswig in rund 120 Fällen. Der Verband spricht von bis zu zehn Millionen betroffener Fahrzeuge. In einem dieser Fälle hat das Verwaltungsgericht bereits entschieden: Das vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigten Thermofenster ist als illegale Abschalteinrichtung zu bewerten ist und der Freigabebescheid für einen VW Golf Plus TDI 2.0L wird aufgehoben (Az. 3 A 113/18). Auch im Fall von BMW ist die DUH tätig geworden und hat Klage gegen das Kraftfahrtbundesamt eingereicht. Wir gehen davon aus, dass das aktuelle Gutachten dazu führen wird, dass auch BMW-Freigabebescheide gerichtlich aufgehoben werden. Den betroffenen Dieselfahrern und Dieselfahrerinnen drohen Rückrufe oder sogar die Stilllegung ihrer Fahrzeuge.

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Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann